21.02.2024

Info: Novelle der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Angepasste Förderbedingungen für EEW-Zuschuss und Kredite, sowie höhere Fördersummen pro Vorhaben

Zum 15. Februar 2024 ist die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft getreten, welche unter anderem ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren und höhere Fördersummen für Transformationspläne enthält.

Die Förderquoten der Fördermodule 1 bis 4 werden abgesenkt. Gleichzeitig wird jedoch die maximale Fördersumme pro Vorhaben der Module 2 – 4 von 15 auf 20 Mio. € erhöht. Zudem erfolgt zukünftig die Förderung aller Module sowie des Förderwettbewerbs anhand der gesamten Investitionskosten. Die aufwändige Berechnung einer Referenzinvestition, um die Investitionsmehrkosten zu ermitteln, entfällt damit. Zudem wird eine Zinsverbilligung bei Krediten mit Tilgungszuschuss eingeführt.

Das Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ wird nun in drei Stufen unterteilt:

  1. Basisförderung,
  2. Premiumförderung und
  3. Premiumförderung inklusive Dekarbonisierungsbonus.

Über die Basisförderung können sich kleine und mittelständische Unternehmen bestimmte technische Anlagen fördern lassen, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Für einen Förderanspruch muss durch den Anlagenaustausch eine Endenergieeinsparung von mind. 15 % erzielt werden. Die Premiumförderung kann auch von großen Unternehmen in Anspruch genommen werden, setzt allerdings eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 30 % voraus. Zudem ist die maximale Fördersumme auf einen festen Betrag pro Emissionsmenge begrenzt. Für ausgewählte Maßnahmen, wie beispielsweise der Nutzung von grünem Wasserstoff, außerbetrieblicher Abwärmenutzung oder der Elektrifizierung von Prozessen mit EE-Strom, erhöht sich die Förderquote im Rahmen des Dekarbonisierungsbonus um 5 %. Biomasse-Feuerungsanlagen sind von Modul 4 ausgeschlossen.
Die maximale Förderung in der Premiumförderung ist begrenzt auf 1.600/2.200/2.600 € je eingesparter Tonne CO2 (für große/mittlere/kleine Unternehmen).

Maßnahmen nach Modul 4 können auch weiterhin alternativ über den Förderwettbewerb eingereicht werden und mit bis zu 20 Mio. € bzw. bis zu 60 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Der Wettbewerb läuft in zwei Schritten ab: Im ersten Schritt wird eine Skizze des geplanten Vorhabens bei der zuständigen Förderstelle eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Förderstelle kann im zweiten Schritt die Antragstellung über das Formularsystem „easy-Online“ erfolgen. Gefördert werden die Maßnahmen mit der höchsten Fördereffizienz, bis das Rundenbudget erreicht ist. Diese liegt bei 40 Mio. € pro Wettbewerbsrunde. Die Förderquote kann bis zu einer Höhe von 60 % selbst gewählt werden. Die erste von sechs Runden für das Jahr 2024 mit je zwei Monaten Laufzeit ist am 15. Februar 2024 gestartet.

Im Modul 5 „Transformationsplan“ (ehemals „Transformationskonzepte“) werden die maximalen Fördersummen von 50.000 € auf 60.000 € erhöht. Mitglieder eines IEEKN-Netzwerks erhalten weiterhin eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote und die maximale Fördersumme steigt von 80.000 € auf 90.000 € je Vorhaben.

Im Modul 6 „Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen“ können kleine Unternehmen weiterhin mit einer Förderquote von 33 % bzw. maximal 200.000 € je Vorhaben gefördert werden.

Eine Übersicht der geltenden Förderquoten (bezogen auf die Investitionsgesamtkosten) findet sich in nachfolgender Tabelle:

Modul Bezeichnung kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen Sonstiges
M1 Querschnittstechnologien 25 % 20 % keine Förderung Nur bei Austausch von Bestandsanlagen
M2 Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
(Wert in Klammer gilt für Biomasse-Feuerungsanlagen)
60 %
(40 %)
50 %
(30 %)
40 %
(20 %)
M3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software 45 % 35 % 25 %
M4
(Basis)
Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung
15 % 10 % keine Förderung Keine Förderung von Biomasse‑Feuerungs-anlagen
M4
(Premium)
Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Premiumförderung
(Wert in Klammern bezieht sich auf die Förderung von Investitionsmehrkosten*)
20 %
(45 %)
15 %
(35 %)
10 %
(25 %)
Keine Förderung von Biomasse‑Feuerungs-anlagen
M5 Transformationsplan 60 % 50 % 40 % max. 60.000€/Vorhaben
(Bei IEEKN-Teilnahme: Förderquote +10 % und max. 90.000 €/Vorhaben)
M6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen 33 % keine Förderung keine Förderung

 

* nur für ausgewählte Maßnahmen möglich

Für rechtlich bindende Informationen und Updates bitte die Links unter „Weitere Informationen“ beachten.