24.03.2026

Was FCAs für die neue Netzentgeltsystematik bedeuten

Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) werden als eine der Lösungen zum Umgang mit begrenzter Netzanschlusskapazität, Engpässen und der Integration von Speichern im Allgemeinen gehandelt. Auch im Rahmen des Festlegungsverfahrens der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) spielen sie eine Rolle. Denn sie bestimmen wie viel Raum tatsächlich noch bleibt für einen Finanzierungsbeitrag der Speicher zu den Netzentgelten – ohne den Speicherausbau abzuwürgen. Daneben schränken sie das Flexibilitätspotenzial von Speichern ein, was relevant für die Kombination mit dynamischen Netzentgelten ist (Anreizfunktion).

Im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) durfte sich die FfE zweimal mit Impulsen zur Ausgestaltung von Speichernetzentgelten einbringen:

In der Diskussion im Expertenworkshop zu Speichernetzentgelten am 30.01.2026 fragte die BNetzA die Branche nach einer Übersicht existierender FCAs. Mit dem vorliegenden Dokument möchten wir eine solche Übersicht zum aktuellen Stand zur Nutzung von FCAs liefern. Darüber hinaus ziehen wir erste Schlüsse zur Wechselwirkung zwischen FCAs und Speichernetzentgelten.

Diverse Ausgestaltungen zeichnen ein komplexes Bild

In der Praxis werden FCAs nicht nur für das Setzen von Leistungsrestriktionen genutzt. Weitere Restriktionen zur Sicherung der Netzstabilität sind üblich. Dazu gehören Einschränkungen zu: Leistungsrampen, Regelenergievermarktung und Fahrplanänderung. Diese sind teils langfristig festgelegt, oder dynamisch kurze Zeit im Voraus. In einzelnen Netzgebieten wird der FCA als eine Art Standard für den Anschluss von Großbatteriespeichern gehandhabt. Das Ziel schnellerer Netzanschluss wandelt sich in diesen Fällen zu „überhaupt Netzanschluss”. Als Resultat reicht der finanzielle Einfluss eines FCAs von minimalen Einbußen bis hin zu einem Reißen der Finanzierungsschwelle.

 

Abbildung 1: Übersicht zur Ausgestaltung von FCAs

Kaum Spielraum für Finanzierungsbeiträge durch Speicher zu Netzentgelten

Nach dem aktuellen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass im Durchschnitt kein Spielraum mehr für einen niedrigen zweistelligen Kapazitätspreis €/kW/a (bezogen auf die gesamte Kapazität und ausgenommen Zahlungen aus dyn. Netzentgelten) bei der Speicherfinanzierung bestehen, wenn ein FCA abgeschlossen wird. Netzentgeltrabatte für FCAs und eine einheitliche Handhabung bei der Reduktion des Baukostenzuschusses sollten diskutiert werden.

 

Abbildung 2: Eigene Berechnung von Auswirkungen unterschiedlicher Leistungsrestriktionen. Weitere Restriktionen wirken sich additiv aus.

 

FCAs könnten sich mit dynamischen Netzentgelten überlagern und deren Entfaltung verhindern

FCA-Restriktionen und Anreizsignale durch dynamische Netzentgelte werden sich künftig überlagern. Verhindert ein FCA während negativer Netzentgelte zum Beispiel eine Einspeisung über Maßen, so wird der Netznutzen des Speichers reduziert und gleichzeitig die finanzielle Belastung durch FCAs erhöht. Daher ist es wichtig, dass die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber tatsächlich mit Zu- und Abschlägen auf die dynamischen Netzentgelte der vorgelagerten Netzbetreiber reagieren, um die örtliche Netzsituation adäquat abzubilden.

 

Abbildung 3: Beispielhafte Darstellung der Überlagerung von FCA-Hüllkurve und einem dynamischen Netzentgelt.