18.10.2024

Variable Netzentgelte als Option für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a

Im Zuge der Dekarbonisierung des Wärme- und Verkehrssektors wird in den nächsten Jahren ein Hochlauf elektrischer Verbraucher, wie z.B. Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge erfolgen. In einigen Netzgebieten können diese durch den gleichzeitigen Leistungsbezug zu Netzüberlastungen führen. Damit der Anschluss der Komponenten nicht durch potenzielle Netzengpässe gebremst wird, regelt § 14a im Energiewirtschaftsgesetz die netzorientierte Steuerung dieser Verbraucher. Im ersten Schritt wird dem Netzbetreiber gewährt, diese Verbrauchseinrichtungen im Falle einer Netzüberlastung auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln. Im Gegenzug werden für diese Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte fällig – unabhängig davon, ob sie tatsächlich gesteuert werden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein und können bisher zwischen einer pauschalen Netzentgeltreduzierung und einer prozentualen Arbeitspreisreduzierung wählen. Ab dem 01.04.2025 haben Kund:innen die Option, zusätzlich zur pauschalen Reduzierung der Netzentgelte auch zeitvariable Netzentgelte als Tarif zu wählen. Diese wurden im Zuge der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2025 von den Verteilnetzbetreibern (VNB) im Oktober bekannt gegeben. Abbildung 1 zeigt die Preisspannen der 3 Tarifstufen von 12 VNB für das Jahr 2025. Mit der Auswahl der VNB wurde ein breites geographisches Spektrum an Netzgebieten sowie städtische und ländliche Netzgebiete abgedeckt.

Abbildung 1: Preisspanne der 3 Tarifstufen der 12 untersuchten VNB: Vergleich der einzelnen Tarifstufen und Spreads der Tarifstufen der einzelnen VNB, [1] bis [12]

Die Anreizung eines netzdienlichen Verbrauchsverhaltens kann insbesondere durch die Spreads, also die Differenz zwischen den einzelnen Tarifstufen gesteuert werden. Je höher die Spreads, desto mehr lohnt es sich für Verbraucher:innen finanziell, den Strombezug in Niedrigtarif-Zeitfenster zu legen. Der größte Unterschied sowohl von Hochtarif (HT) als auch Niedrigtarif (NT) gegenüber dem Standardtarif (ST) von den hier betrachteten VNBs haben MitNetz (+7,52/-6,69 ct/kWh), EAM Netz (+6,11/-4,65 ct/kWh) und LEW Verteilnetz (+5,76/-5,28 ct/kWh). Auffällig sind außerdem die besonders günstigen NT von den EWE Netz (0,49 ct/kWh), LEW Verteilnetzen (0,59 ct/kWh), Bayernwerk Netz (0,74 ct/kWh), MitNetz (0,83 ct/kWh) und Westnetz (1,00 ct/kWh). Bezüglich der Tarifstruktur lassen sich kaum Gemeinsamkeiten von städtischen / ländlichen VNB oder deren geographischer Lage ableiten. Insgesamt liegen die ST der betrachteten VNB im Mittel bei 7,83 ct/kWh die HT bei 11,82 ct/kWh und die NT bei 2,19 ct/kWh (vgl. Abbildung 1).

Unterschiedlich gewählte Zeitfenster der Tarifstufen

Für die Gültigkeit der einzelnen Tarifstufen wurden von den VNB individuelle Zeitfenster definiert. Damit soll ermöglicht werden, dass die Netzauslastung, abhängig von regionalen Gegebenheiten, berücksichtigt wird und die Verschiebung von Netzbezug in Niedriglastzeiten soll angeregt werden. Abbildung 2 zeigt den Überblick der von den 12 betrachteten VNB definierten Zeitfenster.

Abbildung 2: Zeitfenster für die einzelnen Tarifstufen der 12 betrachteten VNB [1] bis [12]

Es wird ersichtlich, dass nahezu alle VNB für die Abendstunden ein HT-Zeitfenster festgelegt haben. Meist erstreckt sich dieses von 17 bis 21 Uhr. Außerdem haben die meisten VNB in den Nachtstunden ein NT-Zeitfenster. Tagsüber haben die MitNetz, Thüringer Energienetze sowie die Stadtwerke München HT-Zeitfenster festgelegt. Die NetzeBW, EAM Netz sowie LEW Verteilnetz haben über die Mittagsstunden ein NT-Zeitfenster definiert – vermutlich um den Bezug von PV-Strom anzuregen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten dass die definierten Tarifstufen unterschiedlich ausfallen.  Mit Preisspreads von über 10 ct/kWh zwischen HT und NT (trifft für 6 der 12 betrachteten VNB zu) lassen sich beispielsweise beim Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs mit einer Batteriekapazität von 60 kWh durch das Verschieben des Ladevorgangs 6 € einsparen bzw. 3 € bei einem Preisspread von 5 ct/kWh gegenüber dem ST (trifft für 7 der 12 betrachteten VNB zu). Dies könnte für Verbraucher:innen einen Anreiz  darstellen den Strom der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen möglichst im NT-Zeitfenster zu beziehen. Nicht zu vergessen ist die dafür notwendige Messinfrastruktur. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen für die Abrechnung der variablen Netzentgelttarife mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Auch wird spannend inwiefern sich die variablen Netzentgelttarife mit den ab 2025 wählbaren dynamischen Stromtarifen überschneiden. Hier könnte für Verbraucher:innen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden ihren Strombezug der flexiblen Verbrauchseinrichtungen mit einem Home-Energy-Management-System (kurz HEMS) zu optimieren, um in Summe von noch höheren Preisspreads zu profitieren.

Literatur

[1] Bayernwerk Netz: Preisblatt Netzentgelte Strom vom 08.10.2024, 20241008_bayernwerk-preisblaetter-strom-2025-vorlaeufig.pdf (bayernwerk-netz.de)

[2] Netze BW: Vorläufige Preise für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze BW GmbH vom 4.10.2024, https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/7vhTdFhuKlhLpC8BNOgN3e/1f0735de3db5ac0dfe98702c889c4226/vorlaeufige-netzentgelte-strom-2025.pdf

[3] EWE NETZ GmbH: Netzentgelte Strom für 2025 vom 15.10.2024, [Preise & Entgelte Stromnetz | EWE NETZ GmbH (ewe-netz.de)|https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/preise-und-entgelte]

[4] MITNETZ Strom: Preisblatt Netzentgelte Strom vom 07.10.2024, 2025_MNS_PB_vorl._02-10-2024.xlsx (mitnetz-strom.de)

[5] Thüringer Energienetze: Preisblatt STV (vorläufig), NNE_Strom_2025_vorlaeufig.pdf (thueringer-energienetze.com)

[6] Wesernetz: Preisblatt 5 Strom – §14a EnWG vom 15.10.2024, Stromentgelte für Bremen und Bremerhaven (wesernetz.de)

[7] Westnetz: Entgelte für die Netznutzung, Netzentgelte Strom für die Nutzung des Verteilnetzes der Westnetz

[8] EAM Netz: Preisblatt Netzentgelte Strom, Preisblatt (eam-netz.de)

[9] LEW Verteilnetz, Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG Preisblatt sVE – Modul 3 – gültig ab 01.01.2025 (vorläufig – Stand 08.10.2024) 20241008_lvn_vorlaeufige-netzentgelte-strom-ab-01012025.pdf (lew-verteilnetz.de)

[10] MVV Netze: Preisblatt 3: Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen vom 09.10.2024, EVU: MVV Energie AG Mannheim (mvv-netze.de)

[11] Stadtwerke München: Netzentgelte Strom 2025 – Netznutzung Stand 10/2024, Netzentgelte Strom 2025 (vorläufig) (swm-infrastruktur.de)

[12] Hamburger Energienetze: Voraussichtliches Preisblatt Netzentgelte Strom 2025 vom 11.10.2024, [Netzentgelte Betrieb Stromnetz | Hamburger Energienetze – Hamburger Energienetze (hamburger-energienetze.de)|https://www.hamburger-energienetze.de/partner/marktpartner/energielieferanten/vertragliche-regelungen-betrieb-stromnetz/netzentgelte-betrieb-stromnetz]