Perspektiven für Kundenanlage, Mieterstrom & Quartiere
Energy Sharing Whitepaper Serie
Energy Sharing kann in unterschiedlichen räumlichen Kontexten stattfinden. Im ersten Whitepaper dieser Serie wurde Energy Sharing mit Nutzung des öffentlichen Netzes, nach dem neuen § 42c EnWG ausführlich beschrieben. Der Fokus dieses zweiten Whitepapers liegt auf Optionen zur Umsetzung von Energy Sharing Konstrukten in einem Mehrfamilienhaus, einem Quartier, oder einem Industrie- oder Gewerbepark. Es wird erläutert, welche Implikationen die EnWG-Novelle auf die Kundenanlage und die gemeinschaftlichen Stromnutzungsmodelle hat.
Die Inhalte dieser Whitepaper Serie werden die folgenden Themenschwerpunkte verfolgen:
- Gesetzliche Premiere für Energy Sharing: Rahmenbedingungen und nächste Schritte?
- Perspektiven für Kundenanlage, Mieterstrom & Quartiere
- Datenaustausch bei der Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG- Optionen zur Abbildung der Netznutzung, zur Bilanzierung und zur Abrechnung von Energy Sharing Strommengen
- Zusammenspiel von Energy Sharing mit anderen energiewirtschaftlichen Mechanismen
Was finden Sie in Whitepaper 2?
- Status-Quo der gemeinschaftlichen dezentralen Stromnutzung im engen räumlichen Zusammenhang: Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, betriebliche Eigenversorgung, Energy Sharing im Industrie-Kontext und die Kundenanlage
- Auswirkungen des BGH-Urteils zur Kundenanlage und der EnWG-Novelle: Weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheiten für Wohnungswirtschaft und Gewerbe
- Mögliche Alternativen – Opportunitäten durch einen neuen Rechtsrahmen: Quartiersmodelle und „Verteilernetze light“ für gebäudeübergreifende lokale Konzepte, Opportunitäten durch Einführung des § 42c EnWG
Für wen ist das Thema relevant?
- Akteure lokaler Energieprojekte – Wohnungswirtschaft, städtische Akteure, Kommunen, Vermieter:innen und Mieter:innen
- Industrie und Gewerbe – z.B. Logistikbranche
- Energieversorger, Stadtwerke & Energiedienstleister
Inhalt des Whitepapers
Dezentrale gemeinschaftliche Stromnutzungs-Modelle innerhalb eines Gebäudes, Mehrfamilienhauses oder Industrieparks werden regulatorisch bisher über Mieterstrom (§ 42a EnWG), die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) oder die betriebliche Eigenversorgung umgesetzt.
Diese Modelle der lokalen Stromnutzung funktionierten bislang aufgrund der Privilegien der Kundenanlage. Eine Kundenanlage wurde bislang nach § 3 Nr. 24a EnWG als Energieanlage definiert, die sich im räumlichen Zusammenhang befindet (oder einer Direktleitung von maximal 5 Kilometern), mit einem Netz oder einer Erzeugungsanlage verbunden ist, wettbewerblich unbedeutend ist und Letztverbraucher:innen die freie, diskriminierungsfreie Lieferantenwahl ermöglicht. Unter diesen Bedingungen wurde eine Kundenanlage nicht als Verteilernetz betrachtet und betrieben, wodurch die Pflichten für den Betreiber deutlich reduziert waren, und der innerhalb der Kundenanlage geteilte Strom von sämtlichen Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen befreit war.
Das BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 (nachfolgend zum EuGH-Urteil vom 18. November 2024) hat den rechtlichen Rahmen geändert und damit Rechtsunsicherheit für Betreiber von Kundenanlagen und den damit verbundenen Versorgungskonzepten ausgelöst. Die EnWG-Novelle des 13.11.2025 hat in dieser Hinsicht einen Teil der Unsicherheiten gelöst, dennoch bleiben nach wie vor zahlreiche Fragen offen [1][2].
Insbesondere für neue gebäudeübergreifende Konzepte fehlen durch die Änderung des Rechtsrahmens Privilegien bzw. Anreize. Die Einführung des neuen § 42c EnWG, der einen Rahmen zur Umsetzung von Energy Sharing mit Nutzung des öffentlichen Stromnetzes schafft, ist dabei zwar keine direkte Alternative zur Umsetzung von gebäudeübergreifenden Mieterstrommodellen, öffnet jedoch regulatorische Optionen zur Umsetzung von dezentralen Versorgungskonzepten mit Nutzung des öffentlichen Netzes.
Da Mieterstrom seit seiner Einführung 2017 zu einem erfolgreichen Werkzeug zur Partizipation von Wohnungswirtschaft und Mietern (darunter auch vulnerable Verbrauchergruppen) an der Energiewende wurde, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, im Austausch mit der EU, an einer weiteren Anpassung des EnWG arbeiten wird. Die damit verbundenen Diskussionen wären ein guter Zeitpunkt, um mögliche Erweiterungen von Mieterstrom- und GGV-Modellen auf Quartiere zu betrachten, um mehr Verbraucher:innen im städtischen Raum einen Zugang zu lokalen, günstigen, erneuerbaren Strom zu ermöglichen.
Ausblick
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Forschungsprojekts Skalierbare Integration von Energy Sharing (SkIES) werden die technischen, ökonomischen und regulatorischen Voraussetzungen untersucht, um Energy Sharing in Deutschland ganzheitlich und skalierbar umzusetzen [3]. Ziel ist es, durch mehrere Feldversuche, alle Fragen zur konkreten, skalierbaren und interoperablen Umsetzung von Energy Sharing zu beantworten.
Optionen zur Umsetzung der Energiewende im städtischen Raum, und insbesondere Fragen rund um Umsetzung von Mieterstrom, GGV, und der Rolle von Quartieren in der Energiewende, sind somit auch ein zentraler Gegenstand des Projekts.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen, um von Ihren Herausforderungen und Lösungsansätzen zu hören, Ihnen Einblicke in das Projekt zu geben, und gemeinsam für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Melden Sie sich gerne!
Literatur
[1] Bundesgerichtshof Verhandlungstermin, 13 Mai 2025. [Online]. Available: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025071.html?nn=19778950.
[2] Bundesgesetzblatt, 22 Dezember 2025. [Online]. Available: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/347/VO.html.
[3] SkIES – Skalierbare Integration von EnergySharing, ffe.de/projekte/skies-skalierbare-integration-von-energy-sharing/, 2025.
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