Kohlenstoffarmer Wasserstoff
Kohlenstoffarmer Wasserstoff kann – bis ausreichend grüner Wasserstoff zur Verfügung steht – den Wasserstoffmarkthochlauf unterstützen. Dieses Whitepaper analysiert unter welchen Rahmenbedingungen kohlenstoffarmer Wasserstoff die regulatorisch definierten Emissionsgrenzwerte einhalten kann und welche Diskussionspunkte es dazu jeweils während der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsrahmens zur Methodik der Emissionsbewertung gab. Des Weiteren werden monetäre und nicht monetäre Anreizmechanismen für den Einsatz von kohlenstoffarmen Wasserstoff und die Einhaltung von Grenzwerten für Endprodukte bei Verwendung von kohlenstoffarmem Wasserstoff in der Produktion betrachtet.
Farbspektrum von kohlenstoffarmen Wasserstoffarten
Kohlenstoffarmer Wasserstoff kann auf verschiedene Weisen erzeugt werden, insbesondere: konventionell in Verbindung mit CCS (blauer Wasserstoff), durch Methanpyrolyse (türkiser Wasserstoff) oder mittels Elektrolyse unter Nutzung des Netzstroms (gelber Wasserstoff).
Treibhausgasemissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff
Die EU-Taxonomie gibt als Emissionsgrenzwert 3 kg CO₂-Äq./kg H2 und die Gasbinnenmarktrichtlinie 3,4 kg CO₂-Äq./kg H2 für kohlenstoffarmen Wasserstoff vor. Allein Methanleckagen in der Vorkette können bei blauem Wasserstoff je nach Region des Erdgas-Bezugs bereits 16-123 % des Grenzwertes gemäß der Gasbinnenmarktrichtlinie ausmachen. Einige vom Bundeswirtschaftsministerium definierte Near-Zero Emissionsschwellenwerte für Grundstoffe (insbesondere Ammoniak und Ethylen) werden perspektivisch bei Verwendung von kohlenstoffarmem Wasserstoff nicht eingehalten werden können.
Rechtsrahmen zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen
Der Standardemissionsfaktor von Gas zur Bestimmung von Vorkettenemissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff, sowie Strombezugskriterien und die Zulassung von projektspezifischen Emissionswerten bestimmten die Diskussionen über die rechtliche Ausarbeitung der Methodik zur Gasbinnenmarktrichtlinie.
Monetäre und nicht-monetäre Anreizmechanismen
Monetäre Anreize für die Verwendung von kohlenstoffarmem Wasserstoff gibt es unter anderem durch den EU-ETS und das Gebäudeenergiegesetz. Nicht-monetäre Anreize existieren insbesondere im Schiffs- und Flugverkehr. Die aktuell vorherrschende Zahlungsbereitschaft für kohlenstoffarmen Wasserstoff ist jedoch kleiner als die Kostendifferenz zu konventionellem Wasserstoff.