24.01.2022

Info: Was ist eigentlich die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)?

Mit dem European Green Deal 1 hat die Europäische Kommission 2019 ein umfangreiches Programm ausgerufen, das das Ziel hat, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Der European Green Deal sieht eine umfangreiche Palette von Maßnahmen vor, die in unterschiedlichste Bereiche der Wirtschaft und Industrie vordringen. Eine wichtige Rolle im European Green Deal nimmt dabei das Konzept “Sustainable Finance” 2  ein. Sustainable Finance bedeutet, dass Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozessen von Investitionen und Finanzierung  berücksichtigt werden. Dies erfolgt häufig über sogenannte ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien.

Im Rahmen des European Green Deal und der Sustainable Finance Strategy der EU gibt es eine Reihe von Neuerungen, die die Transparenz bezüglich des Einbezugs von Nachhaltigkeitskriterien in Entscheidungsprozesse für Investitionen erhöhen soll. Die drei wichtigsten neuen EU-Regularien zur Unternehmenstransparenz sind die EU Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die vor allem auf Finanzunternehmen zugeschnittene Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Was ist die SFDR?

Die SFDR 1 2 betrifft vor allem die Entwickler und Anbieter von Finanzprodukten und Finanzberater, wie z.B. Banken, Vermögensverwalter, institutionelle Investoren oder Versicherungen (hier “Finanzunternehmen” genannt). Die SFDR gibt vor, dass diese Finanzunternehmen dem Kunden offenlegen müssen, inwiefern sie Nachhaltigkeitsfaktoren in den Entscheidungsprozess für ihre Finanzprodukte einbeziehen und was die wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeits-Auswirkungen ihrer Finanzprodukte sind. Dies wird besonders wichtig für ESG-Finanzprodukte, die entweder mit ESG-Charakteristiken werben (sogenannte Artikel 8-Produkte) oder sich als “nachhaltiges Investment” (Artikel 9-Produkte) bezeichnen. Hier bestehen durch die SFDR konkrete Anforderungen an die Offenlegung der Nachhaltigkeitsinformationen, mit denen geworben wird.

Die SFDR wird durch „Delegated Acts“ erweitert, welche wiederum auf “Regulatory Technical Standards” der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) aufbauen. Diese legen genauere Details zu Inhalt und Format der Offenlegungen fest 3 4. Zum Beispiel legen diese Delegated Acts konkrete verpflichtende Indikatoren zu den wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeits-Auswirkungen fest, die zu berichten sind. Dazu gehören beispielsweise die Treibhausgas-(THG)-Emissionen (Scope 1 bis 3) von Investments. Diese Indikatoren müssen durch das jeweilige Finanzunternehmen für seine Finanzprodukte bestimmt und offen gelegt werden.

Wie hängt die SFDR mit der EU Taxonomie und der CSRD zusammen?

EU Taxonomie, CSRD und SFDR sind Teil eines größeren “Sustainable Finance Frameworks” der EU, das Nachhaltigkeitsfaktoren auf den verschiedensten Ebenen der Wirtschaft verankert (vgl. folgende Abbildung, eigene Darstellung basierend auf 1 ).

Figure 2: The EU's Sustainable Finance Framework (own illustration based on [10])

Die EU Taxonomie ist ein gemeinschaftliches Klassifizierungssystem für den EU-Wirtschaftsraum um festzulegen, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Darauf aufbauend können Kennzahlen wie z. B. der Anteil des Umsatzes oder der Investments in “ökologisch nachhaltige” Aktivitäten erhoben und berichtet werden. Finanz-Unternehmen müssen zum Beispiel für ESG-Finanzprodukte, die komplett oder zum Teil das Ziel haben, “nachhaltige Investments” zu tätigen, den Anteil der nachhaltigen Investments nach der EU Taxonomie für das Finanzprodukt berichten.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen aus der Wirtschaft, Nachhaltigkeitsinformationen über ihre Geschäftsaktivitäten zu veröffentlichen. Die Finanzunternehmen, die unter die SFDR fallen, benötigen Nachhaltigkeitsinformationen von den Unternehmen, in die sie investieren, um die SFDR-Berichtspflichten zu erfüllen. Die CSRD sorgt unter anderem dafür, dass die Unternehmen aus der Wirtschaft diese Informationen, wie z. B. die THG-Emissionen, in ihrem Lagebericht offenlegen und somit u. a. den Finanzunternehmen zur Verfügung stehen. Die Kennzahlen der EU Taxonomie sind ebenfalls Teil der CSRD Informationen und werden von den Finanzunternehmen für ihre eigenen EU Taxonomie-Angaben im Rahmen der SFDR wiederverwendet.

Wer ist wann verpflichtet, was zu berichten?

Die SFDR betrifft sogenannte Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, also Unternehmen, die Finanzprodukte entwickeln und anbieten, die hier als Finanzunternehmen bezeichnet sind. Die im Rahmen der SFDR zu berichtenden Angaben stellen oft eine Ergänzung bestehender Veröffentlichungspflichten der Finanzunternehmen zu ihren Produkten dar.

Wie in der folgenden Abbildung dargestellt, gibt es verschiedene inhaltliche Anforderungen auf Unternehmens- und Produktebene. Sie betreffen vor allem die Beschreibung sogenannter wesentlicher nachteiliger Nachhaltigkeits-Auswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene und wie diese in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Bei den ESG-Finanzprodukten lassen sich Artikel 8-Finanzprodukte, die mit Umwelt- oder Sozialen-Charakteristiken werben, und Artikel 9-Finanzprodukte, die explizit ein nachhaltiges Investment zum Ziel haben, unterscheiden.  Bei beiden müssen jeweils die ESG-Merkmale genauer beschrieben werden. Es muss zum Beispiel erläutert werden, wie diese ESG-Merkmale erfüllt, bewertet und überwacht werden.

Veröffentlichungspflichten der SFDR

Die SFDR wurde schon im Jahr 2019 beschlossen und ihre Veröffentlichungspflichten werden stufenweise in den Jahren 2021 bis 2023 eingeführt. Die meisten Angaben der SFDR sind schon seit dem 30. März 2021 zu berichten. Dies betrifft vor allem die verpflichtenden Angaben auf der Internetseite oder auch die Angaben in sogenannten vorvertraglichen Informationen von Finanzprodukten. Zusätzliche Angaben, wie über die ESG-Merkmale von Artikel 8- und Artikel 9-Finanzprodukten in sogenannten regelmäßigen Berichten werden ab Januar 2022 verpflichtend. Die Offenlegung von Angaben zu Nachhaltigkeits-Auswirkungen für sonstige Finanzprodukte, die nicht unter Artikel 8 oder 9 der SFDR fallen, werden ab Dezember 2022 verpflichtend.

Die ESA hat im Februar und Oktober 2021 zwei Regulatory Technical Standards (RTS) zur SFDR veröffentlicht 1 2 .Diese enthalten u. a. konkrete Formulare mit strikten Inhaltsanforderungen und Strukturierungsvorgaben. Sie werden aktuell von der Europäischen Kommission diskutiert und sollen in einem Delegated Act übernommen werden, der nach jetzigem Stand ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend wird 3. Die RTS enthalten zum Beispiel konkrete Nachhaltigkeitsindikatoren, die im Rahmen der Angaben über die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen anzugeben sind. Auch spezifizieren die RTS, wie die EU Taxonomie-Angaben in der SFDR zu berücksichtigen sind. In der folgenden Abbildung sind die wichtigsten Eckdaten der SFDR noch einmal in einer Zeitleiste zusammengefasst.

Zeitplan der SFDR

Welche neuen Herausforderungen ergeben sich daraus für Unternehmen?

Primär betrifft die SFDR Finanzunternehmen, die Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Entscheidungsprozesse für Investitionen einbauen sollten und entsprechende Daten über die Nachhaltigkeits-Auswirkungen ihrer Investments sammeln müssen. Bei ihnen stellt sich zunächst die Herausforderung, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Die Einführung entsprechender Methoden zur Einbindung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Entscheidungsprozesse stellt ebenfalls eine grundlegende Herausforderung dar. Eine besondere Herausforderung für die Finanzunternehmen wird sein, die benötigten Daten zu sammeln. Zum einen müssen sich Finanzunternehmen für eigene Projekte mit den Methoden zur Erhebung von Nachhaltigkeitsindikatoren, wie z. B. der THG-Emissionsbilanzierung, vertraut machen. Zum anderen stellt sich gerade für Investments in Unternehmen die Herausforderung der Datenverfügbarkeit. Die Finanzunternehmen sind davon abhängig, dass die Unternehmen, in die sie investieren, die entsprechenden Daten zuverlässig erheben und an sie weitergeben.

Damit ergeben sich auch Herausforderungen an die Unternehmen, die nicht im Finanzsektor tätig sind, denn Investoren werden verstärkt die Informationen, die sie für die SFDR benötigen, anfordern. Das bedeutet, dass es für Unternehmen immer wichtiger wird, Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen und zu berichten, um für Investoren attraktiv zu sein. Des Weiteren werden die Finanzunternehmen, insbesondere wenn sie mit bestimmten ESG-Kriterien werben, Anforderungen in Form von Zielen oder Grenzwerten für die relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren vorgeben. Die SFDR Anforderungen werden also zum Teil weitergegeben von den Finanzunternehmen an die Unternehmen, in die sie investieren.

Herausforderungen durch die SFDR

Wie können wir Sie unterstützen?

Die FfE hat bereits Erfahrung mit den neuen Regularien und ihrer Bedeutung für Unternehmen der Energie- und Finanzwirtschaft gesammelt. Gerne unterstützen wir Sie bei den neuen Anforderungen im Zuge der SFRD u.a. mit:

  • Übersetzung der Regularien in konkrete Anforderungen
  • Erfassung und Aufbereitung von Energie- und Emissionsdaten für die Berichterstattung
  • Aufbau methodischer Expertise im Bereich der Emissionsbilanzierung in Ihrem Unternehmen
  • Erstellung von Leitfäden zur Quantifizierung von Nachhaltigkeitskennzahlen

 

Literatur