Info: Was ist ein Integriertes Klimaschutzkonzept?
Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) ist ein auf Bundesebene gefördertes Energiekonzept. Es ist Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMU) und entstand aus der im Jahr 2008 verabschiedeten „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“, auch Kommunalrichtlinie genannt. Mit dieser Richtlinie wurde ein bundesweit flächendeckendes Förderprogramm ins Leben gerufen, das den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von CO2 deutlich und nachhaltig senken soll.
Das IKK soll als kommunales Planungsinstrument dienen und wesentliche Ziele der Energieeinsparung und Energieeffizienz erreichen. Des Weiteren können konkrete Standorte für den Bau erneuerbarer Energieanlagen ausgewiesen werden. Damit ist das IKK eine praxisorientierte Bedienungsanleitung zur Energiewende und hat das Potenzial die regionale Wertschöpfung erheblich zu steigern.
Aufbau eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Das Integrierte Klimaschutzkonzept entspricht in seinem grundsätzlichen Aufbau und seinen wesentlichen Inhalten dem Energienutzungsplan. Hauptbestandteile sind auch hier die
- Ist-Zustands- und Potenzial-Analyse (u.a. Energie- und CO2-Bilanzen sowie Potenzialanalyse zur Minderung von Treibhausgasen),
- Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs sowie die
- Umsetzung der Maßnahmen (Zeitplanung).
Stärker als beim Energienutzungsplan werden als weitere Schwerpunkte eine
- umfassende Öffentlichkeitsarbeit sowie die
- aktive und regelmäßige Einbeziehung aller relevanten Akteure und interessierter Bürger (z.B. über die Durchführung von Workshops) gesehen.
Hinweise zur Förderung
Von öffentlicher Seite des BMU sowie dem Projektträger Jülich (PtJ) werden Klimaschutzkonzepte gefördert, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche wie
- kommunale Liegenschaften,
- Straßenbeleuchtung,
- private Haushalte, GHD und Industrie,
- Verkehr
- sowie Abwasser und Abfall innerhalb einer Kommune
abdecken sollen /PTJ-02 12/.
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 65% (Stand 2011) der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei im Ausnahmenfall höhere Förderquoten möglich sind /BMU-07 11/.
Eine Novellierung der Kommunalrichtlinie erfolgt jährlich wobei seit dem Jahr 2011 neue Fördertatbestände gelten, die das Erreichen der Emissionsminderungsziele bis 2050 um 80% bis 95% zum Vergleichsjahr 1990 vorsieht. Entsprechend haben sich auch die Förderquoten für Klimaschutzkonzepte (bis zu 65%), Klimaschutz-Teilkonzepte (bis zu 50%) und Klimaschutzmanager (bis zu 65%) geändert.
Weitere Informationen:
- Aktuelles zu Gesetzgebung und Förderrichtlinien
- Energiekonzepte der FfE GmbH
- Verbreitung von Energiekonzepten in Bayern
- Was ist ein Energienutzungsplan?
Quellen:
/BMU-07 11/
Kommunaler Klimaschutz – Möglichkeiten für die Kommunen. Berlin: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 2011
/BMU-09 07/
Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm. Berlin: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 2007
/IEKP-01 07/
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung – IEKP. Berlin: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
/PTJ-02 12/
Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten. Jülich: Projektträger Jülich, 2012