Info: Was ist ein Energienutzungsplan?
Auf allen Entscheidungsebenen von der Weltpolitik bis hin zur Kommunalpolitik werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem Klimawandel entscheidend entgegenzutreten und die national gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Auf Landesebene wurden spezielle Programme und Initiativen auf den Weg gebracht, um die Energiewende voran zu treiben. In diesem Rahmen hat der Freistaat Bayern den Energienutzungsplan (ENP) initiiert.
Zielsetzung eines Energienutzungsplans
Ein Energienutzugsplan dient als kommunales Planungsinstrument und wird mit dem Ziel erstellt, eine möglichst verbrauchsarme, auf erneuerbare Energien gestützte, intelligente Stromversorgung im Untersuchungsgebiet zu installieren. Es sollen daher ganzheitliche Energiekonzepte erstellt werden, welche die Kommune (Stadt, Gemeinde oder den Landkreis) unabhängig vom Import fossiler Energieträger werden lassen und die eigenständige Versorgung durch erneuerbare Energie sicherstellen. Die Umsetzung der Maßnahmen bringt durch Investitionen, Erlöse und Gewerbesteuereinnahmen einen beträchtlichen Impuls für die regionale Wertschöpfung. Auch für finanzschwache Gemeinden im ländlichen Raum entstehen so wirtschaftliche Chancen.
Beispielhaft ist in der Abbildung das Ergebnis einer IST-Zustandsanalyse für die Stadt München dargestellt. Klar erkennbar ist der deutlich höhere Wärmebedarf im Innenstadtbereich, wodurch Aussagen etwa für den Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze abgeleitet werden können.
Aufbau eines Energienutzungsplans
Der Energienutzungsplan (ENP) gliedert sich inhaltlich in die drei nachfolgenden Schwerpunkte. Besonders wichtig ist die frühzeitige Beteiligung aller wichtigen Akteure, insbesondere der Bürger und Energieversorger in allen drei Projektphasen:
1. Bestands- und Potenzialanalyse
Im ersten Schritt werden energiebezogene Datengrundlagen in ihrer räumlichen Verteilung ermittelt. Dies beinhaltete den Energiebedarf, Energieinfrastruktur sowie Effizienz- und Erzeugungspotenziale. Ergebnis sind detailliertes Daten- und Kartenmaterial sowie genaue Kenntnisse über den energetischen Bestand der Gemeinde.
Gegenstand der Analyse ist grundsätzlich der Energie-verbrauch, kategorisiert nach
- Haushalt
- Gewerbe, Dienstleistung und Handel (GHD)
- Verarbeitendes Gewerbe (Industrie) und
- Verkehr.
Mit der Ausweisung von Potenzialen können anschließend auch mögliche Standorte für erneuerbare Energieanlagen festgesetzt werden.
2. Konzeptentwicklung und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
Im Rahmen der Konzeptentwicklung wird aufgrund der Bestands- und Potenzialanalyse zunächst eine Unterscheidung nach der Wärmeversorgung durch Wärmenetze oder Einzellösungen getroffen. Anschließend werden Handlungsfelder und Handlungsoptionen für jede Gemeinde individuell erstellt. Aufbauend darauf lässt sich nun der Energienutzungsplan bilden.
Weitere Themen in der Konzeptentwicklung sind verbraucherseitige Energieeinsparungen, eine effiziente Energieversorgung oder effizientere Energieversorgungsanlagen wie z.B. Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)- Anlagen.
3. Umsetzung der Maßnahmen
Nach Beschluss des Energienutzungsplans (ENP) können über Instrumente wie Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, konkrete Objektplanung, städtebauliche oder privatrechtliche Verträge Maßnahmen ergriffen werden.
Vorteile eines Energienutzungsplans
- Abbildung der vorhandenen Infrastruktur zur Energieversorgung (Wärme und Strom)
- Anleitung zur optimalen Bedarfsdeckung bei gleichzeitig bestmöglicher Auslastung der Erzeuger
- Bestimmung der lokal verfügbaren Potenziale regenerativer Energien (insbesondere Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Photovoltaik, Solarthermie und Geothermie)
- Plan zur Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der kommunalen Klimaschutzziele
- Einbeziehung möglichst aller kommunaler Liegenschaften, privater Haushalte und Industrieunternehmen für die Erstellung eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Energiekonzept
- Dezentralisierung der Energieerzeugung und Steigerung der Versorgungssicherheit
Datenbasis & Geoinformationssysteme
Zur Datenbasis für die Erstellung eines ENP gehören zunächst orts- bzw. adressbezogene Strom- und Wärmeverbrauchsdaten. Digitale Flurkarten (DFK), Luftbilder, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne sowie Listen von kommunalen Liegenschaften und weiteren öffentlichen Einrichtungen, Aufstellungen gewerblicher und industrieller Betriebe dienen schließlich der genaueren Analyse und Darstellung des Untersuchungsgebietes.
Meist werden diese Daten vom Kunden selbst (Gemeinden, Landkreise, etc.) oder Ämtern auf Landes- oder Bundesebene geliefert. Zusätzlich zu diesen Planungsgrundlagen ist eine Befahrung bzw. Begehung vor Ort hilfreich, um ganzheitliche Informationen zu erhalten.
Während der gesamten Projektphase werden Geoinformationssysteme zur Darstellung und Analyse von energierelevanten Daten verwendet. Die Ergebniskarten können später auch dazu dienen, vorhandene WebGIS-Anwendungen einer Kommune mit den im Energienutzungsplan erstellten Ergebnissen zu vervollständigen oder auch für weitere Maßnahmen zu nutzen (Beispiel Solardachkataster).
Hinweise zur Förderung
Gefördert wird der Energienutzungsplan
- vom Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie,
- dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und
- der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Antragsberechtigte für einen Energienutzungsplan sind bayerische
- Gemeinden,
- Landkreise,
- Bezirke,
- kommunale Körperschaften,
- Eigenbetriebe,
- Träger kirchlicher oder anderer gemeinnütziger Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Als Bewilligungsvoraussetzungen muss die Untersuchung die Thematik der Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien enthalten. Zudem soll die Untersuchung als Grundlage für anstehende Investitionsentscheidungen in den genannten Bereichen dienen. Das Ergebnis der Untersuchung soll konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten, mit denen eine energietechnische Dimensionierung und die Angabe von Investitionskosten zum Erreichen formulierter Ziele und deren Wirtschaftlichkeit möglich sind.
Die Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und beträgt je nach Bewilligungsentscheidung. So sind
- bis zu 70% bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern anderer gemeinnütziger Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit und
- bis zu 40% bei wirtschaftlichen Antragsstellern
in Form eines einmaligen Zuschusses als Anteilsfinanzierung möglich (Stand: August 2012). Dabei müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden, bei denen das Vergaberecht einzuhalten ist.