20.01.2024

Info: Was ist eigentlich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Mit dem European Green Deal [1] hat die Europäische Kommission 2019 ein umfangreiches Programm ausgerufen, welches das Ziel hat, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Der European Green Deal sieht eine umfangreiche Palette von Maßnahmen vor, die in die unterschiedlichsten Bereiche der Wirtschaft und Industrie vordringen. Ein großer Fokus liegt dabei auf der Transparenz von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten.

Im Rahmen des European Green Deals gibt es eine Reihe von Neuerungen, die neue Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensberichterstattung einführen. Die drei wichtigsten neuen EU-Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Aktuelle Herausforderungen für Unternehmen , welche sich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zeichen der Lebenszyklusperspektive und der Kreislaufwirtschaft ergeben, können hier nachgelesen werden.

Was ist die CSRD?

Die CSRD [2] [3] betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen stand bisher die sogenannte Non-Financial Reporting Directive (NFRD), oder im Deutschen auch CSR-Richtlinie [4] genannt. Diese betrifft allerdings nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Die NFRD verlangt von diesen Unternehmen die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in einem sogenannten “nicht-finanziellen” Bericht. Die Tatsache, dass viele wichtige Unternehmen nicht unter diese Richtlinie fallen, sowie die nicht sehr detaillierten inhaltlichen Vorgaben für den “nicht-finanziellen” Bericht, wurden von der Europäischen Kommission als Problem identifiziert.

Die CSRD ist die seit Anfang des Jahres 2023 in Kraft getretene Erneuerung der CSR-Richtlinie, die diese Punkte verbessern soll. Sie erweitert den bisherigen Kreis der CSR-Richtlinie auf alle kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie auf alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.

Die Inhalte der Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaspekte wurden des Weiteren konkreter und umfangreicher über eigene European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Diese wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet und werden kontinuierlich weiterentwickelt [5]. Die ESRS orientieren sich dabei an bestehenden, freiwilligen Berichtsstandards wie zum Beispiel der Global Reporting Initiative (GRI) [6], den Sustainability Accounting Standards Boards (SASB) [7], dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) [8] und den Empfehlungen der Task Force Climate-related Financial Disclosures (TCFD) [9].

Zudem müssen die Informationen für die CSRD verpflichtend in den Lagebericht integriert werden. Die zu berichtenden Informationen der CSRD unterliegen anfangs einer allgemeinen EU-weiten Prüfungspflicht mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Der Prüfer trifft eine Negativaussage, d.h. dass er nicht feststellen konnte, dass die berichteten Informationen keine Falschaussage enthalten. Mittelfristig ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit vorgesehen (reasonable assurance). [2] Wesentliche Erneuerungen sind in Abbildung 1 zusammenfassend dargestellt.

Abbildung 1: Änderungen der CSRD im Vergleich zur NFRD/ CSR-Richtlinie

Wie hängt die CSRD mit der EU-Taxonomie und der SFDR zusammen?

Die EU-Taxonomie, die CSRD und die SFDR bilden den Teil eines größeren “Sustainable Finance Frameworks” der EU, welches die Nachhaltigkeitsfaktoren auf den verschiedensten Ebenen der Wirtschaft verankert (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2: Das “Sustainable Finance Framework” der EU (eigene Darstellung basierend auf [10])

Die EU-Taxonomie ist ein gemeinschaftliches Klassifizierungssystem für den EU-Wirtschaftsraum, das festlegt, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Darauf aufbauend können Kennzahlen wie z.B. der Anteil des Umsatzes oder der Investments in “ökologisch nachhaltige” Aktivitäten erhoben und berichtet werden. Die Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen bestimmte Kennzahlen, die auf der EU-Taxonomie basieren, in den CSRD-Bericht mit aufnehmen. Finanzunternehmen, die unter die SFDR fallen, wiederum benötigen unter anderem auch die EU-Taxonomie-Angaben aus dem CSRD-Bericht der Unternehmen für ihre Offenlegungspflichten.

Die SFDR ist eine neue Verordnung, die Finanzunternehmen, also Unternehmen die Finanz- und Investmentprodukte anbieten, dazu verpflichtet, Informationen über die Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Finanzprodukte offenzulegen. Dies kann zum Beispiel Informationen über die Treibhausgas (THG)-Emissionen der den Finanzprodukten zugrunde liegenden Investments umfassen. Um diese Angaben zu erfüllen, benötigen die Finanzunternehmen zum Teil die entsprechenden Angaben aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren. Die CSRD ist daher für die SFDR von Bedeutung, da hierdurch die benötigten Informationen zugänglich werden. Für Finanzprodukte, die zum Teil oder ganz das Ziel “nachhaltiges Investment” verfolgen, muss über die SFDR auch der taxonomiekonforme Anteil des Investments angegeben werden.

Wer ist wann verpflichtet was zu berichten?

Von der CSRD sind alle bilanzrechtlich großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, sowie alle kapitalmarktorientierten Unternehmen betroffen (Kleinstunternehmen ausgenommen).

Die CSRD-Richtlinie verpflichtet zuerst große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und von öffentlichem Interesse (z.B. kapitalmarktorientiert) ab 2025 zu einer Berichtserstattung (über das Geschäftsjahr 2024, beginnend ab dem 1. Januar 2024). Diese Gruppe von Unternehmen musste bisher nach der NFRD-Richtlinie berichten, die nun durch die CSRD abgelöst wird. Die neueste Rechnungslegungsrichtlinie definiert große Unternehmen wie folgt, die 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro (ursprünglich 20 Millionen Euro) oder ein Umsatz von über 50 Millionen Euro (ursprünglich 45 Millionen Euro) [13].

Die restlichen großen Unternehmen müssen 2026 (über das Geschäftsjahr 2025) berichten. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) (Kleinstunternehmen ausgenommen) sind verpflichtet die Berichterstattung ab 2027 (über das Geschäftsjahr 2026) durchzuführen. Zusätzlich besitzen KMUs die Möglichkeit eines Aufschubs (opt-out) um zwei Jahre, müssen also spätestens 2029 (über das Geschäftsjahr 2028) berichten. Auch Nicht-EU-Unternehmen (Drittstaaten), die mindestens 150 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU sowie ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung in der EU haben, sind bei einer Überschreitung von Schwellenwerten verpflichtet ab 2029 (über das Geschäftsjahr 2028) nach der CSRD zu berichten [15].

Abbildung 4: Aktueller Zeitplan der CSRD

Somit wurde der Kreis der Unternehmen gegenüber der aktuell geltenden NFRD bzw. CSR-Richtlinie erheblich erweitert und betrifft statt 11.700 nach den bisherigen Größenkriterien fast 50.000 europäische Unternehmen [16]. Auf Grund der Anhebung der Größenkriterien in der neuen Rechnungslegungsrichtlinie werden weniger Unternehmen betroffen sein.

Der genaue Inhalt der zu berichtenden Informationen wird in eigenen ESRS vorgegeben [14]. Das erste Set dieser ESRS wurde am 31. Juli 2023 veröffentlicht und enthält zwölf Standards, davon zwei übergreifende Standards und zehn themenspezifische Standards, die an ESG-Kriterien angelehnt sind. Diese Kriterien betreffen die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance (vgl. Abbildung 3). Ein wesentliches Grundprinzip der ESRS ist das Prinzip der Doppelwesentlichkeit. Die Doppelwesentlichkeit umfasst sowohl die „Impact Materiality“, also die erheblichen Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte, als auch die „Financial Materiality“, d.h. die erheblichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen [14].

Neben den sektorunspezifischen ESRS (Set 1) ist geplant, dass die ESRS in Zukunft kontinuierlich überarbeitet, erweitert und angepasst werden, wie es auch bei finanziellen Rechnungslegungsstandards der Fall ist.

Abbildung 3: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – Set 1 [14]

Welche neuen Herausforderungen ergeben sich daraus für Unternehmen?

Die CSRD baut auf bereits bestehenden Konzepten der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Diese sind mit bestehenden Rahmenwerken wie den GRI Standards, den SASB-Standards oder dem DNK schon bereits relativ weit verbreitet und in bestimmten Themengebieten, z.B. beim Klimaschutz mit den TCFD-Empfehlungen, bereits detailliert ausgearbeitet. Besonders bei den größeren kapitalmarktorientierten Unternehmen wird schon länger gefordert Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Durch Einführung der CSR-Richtlinie sind diese nun auch schon seit ein paar Jahren gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet.

Nichtsdestotrotz gibt es noch einen erheblichen Anteil an Unternehmen, die noch keine Nachhaltigkeitsberichterstattung betreiben, oder zumindest noch nicht in dem strukturierten Maße wie es von der CSRD gefordert wird. Aufgrund des erweiterten Kreises der Berichtspflichtigen wird es eine wesentliche Herausforderung sein, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Breite der Unternehmen einzuführen und dort entsprechende Prozesse für die Berichterstattung aufzubauen.

Zudem werden bei den bereits berichtenden Unternehmen, mit der verpflichtenden Prüfung und den engeren inhaltlichen Vorgaben, die Anforderungen an die Datenqualität und den Datenumfang zum Teil erheblich steigen. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen prüfbar machen und potenziell neue Themengebiete erarbeiten. Besonders Themenkomplexe wie die Kreislaufwirtschaft oder Biodiversität sind derzeit in der Berichterstattung noch nicht so umfassend erarbeitet wie zum Beispiel der Klimaschutz. Die Erfassung von quantifizierbaren Kennzahlen, das Setzen von konkreten Zielen und der Fortschrittsbericht zur Erreichung dieser Ziele stellen weitere wesentliche Herausforderungen der neuen Berichterstattungspflicht dar.

Da die Erfüllung der CSRD eine zunehmende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie fordert, stärkt die CSRD grundsätzlich den Trend, Nachhaltigkeitsaspekte immer mehr in der Wirtschaft zu verankern. Dies betrifft konkret das Management von Geschäftsaktivitäten, aber auch die Leistungsbeurteilung von Aktivitäten und Projekten anhand von Nachhaltigkeitszielen und quantitativen Nachhaltigkeitsleistungskennzahlen.

Abbildung 5: Herausforderungen durch die CSRD

Wie können wir Sie unterstützen?

Die FfE hat bereits Erfahrung mit den neuen Regularien und ihrer Bedeutung für die Unternehmen der Energie- und Finanzwirtschaft gesammelt.

Gerne unterstützen wir Sie bei den neuen Anforderungen im Zuge der CSRD u.a. mit:

  • Übersetzung der Regularien in konkrete Anforderungen
  • Erfassung und Aufbereitung von Energie- und Emissionsdaten für die Berichterstattung
  • Durchführung von Lebenszyklusanalysen
  • Schulungen zur „Life Cycle Assessment (LCA)“-Methodik
  • Erstellung von Leitfäden zur Quantifizierung von Nachhaltigkeitskennzahlen

Literatur

[1] European Commission (2019). Communication from the Commission: The European Green Deal. Brussels. COM/2019/640 final. ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM:2019:640:FIN )

[2] European Commission (2021). Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014, as regards corporate sustainability reporting (Proposal Corporate Sustainabiltiy Reporting Directive (CSRD)). ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52021PC0189 )

[3] Internetseite der Europäischen Kommission zur CSRD: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en (11.01.2022)

[4] European Union (2014). Directive 2014/95/EU of the European Parliament and of the council of 22 October 2014 amending Directive 2013/34/EU as regards disclosure of non-financial and diversity information by certain large undertakings and groups. (Non-Financial Reporting Directive (NFRD)). ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32014L0095 )

[5] European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) (2021). Final Report: Proposal for a Relevant and Dynamic EU Sustainability Reporting Standard-Setting. ( https://www.efrag.org/Lab2 )

[6] Internetseite GRI: https://www.globalreporting.org/ (10.01.2022)

[7] Internetseite SASB: https://www.sasb.org/ (10.01.2022)

[8] Internetseite DNK: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/ (10.01.2022)

[9] Internetseite TCFD: https://www.fsb-tcfd.org/ (08.02.2022)

[10] Übersicht der Europäischen Kommission zum Sustainable Finance Framework: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-taxonomy-factsheet_en.pdf (24.01.2022)

[11] Internetseite der EFRAG mit Sustainability Reporting Standard Drafts: https://efrag.org/Activities/2105191406363055/Sustainability-reporting-standards-interim-draft (21.03.2022)

[12] EFRAG (2022). [Draft] European Sustainability Reporting Standard E1 Climate change ( https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=/sites/webpublishing/SiteAssets/Appendix%202.5%20-%20WP%20on%20draft%20ESRS%20E1.pdf )

[13] European Commission (2023). Commision Delegated Directive (EU) of 17.10.2023 amending Directive 2013/34/EU of the European Parliament and of the Council as regards the adjustments of the size criteria for micro, small, medium-sized and large undertakings or groups: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13912-Adjusting-SME-size-criteria-for-inflation_en

[14] European Commission (2023). Anhang der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a17f44bd-2f9c-11ee-9e98-01aa75ed71a1.0010.02/DOC_3&format=PDF[15] Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union (2022). Rat gibt endgültiges grünes Licht für die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/11/28/council-gives-final-green-light-to-corporate-sustainability-reporting-directive/ (04.12.2023)

[16] European Parliament. (2022). Sustainable economy: Parliament adopts new reporting rules for multinationals. Abgerufen am 30. November 2022, von https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20221107IPR49611/sustainable-economy-parliament-adopts-new-reporting-rules-for-multinationals