Info: Energieeffizienz und Klimaschutz in der Kommune – Überblick zu Fördermöglichkeiten
Ist in einer Kommune der Beschluss gefasst, das Thema Klimaschutz vor Ort verstärkt anzugehen und sich dafür in Form eines Energienutzungsplans, eines Klimaschutzkonzepts oder eines anderen Weges Unterstützung zu sichern, steht in der Regel die Frage der konkreten Beauftragung und Umsetzung im Raum.
Für Energienutzungspläne und integrierte Klimaschutzkonzepte soll im Folgenden ein Überblick gegeben werden, wie eine Ausschreibung, Förderung und die Beauftragung ablaufen können.
Allgemein lässt sich das Vorgehen von der Idee bis zur Projektumsetzung mit den folgenden Schritten beschreiben:
Integrierte Klimaschutzkonzepte
Klimaschutzkonzepte sind ein Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie, einem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen der Klimaschutzkonzepte sind förderfähig:
- Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management
- Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
- Ausgewählte Maßnahmen des Konzepts
Zuwendungsfähige Ausgaben sind im Detail auf der Informationsseite des BMU beschrieben. Hier ist es möglich, sich für einzelne Aspekte wie beispielsweise die Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz die Beschäftigung externer Dienstleister fördern zu lassen.
Allgemein gilt für die Beantragung von Bundesfördermitteln, dass der Antrag über das Portal easy-Online gestellt werden muss. Ein Förderantrag besteht somit immer aus einem Antrag über das Portal sowie je nach gewähltem Förderschwerpunkt aus weiteren Unterlagen, wie zum Beispiel einer Vorhabensbeschreibung, einem Berechnungsformular und weiteren Nachweisen und Unterlagen. Nachdem die elektronische Einreichung erfolgt ist, ist immer auch eine Version auf dem Postweg einzureichen.
Weiterhin gilt allgemein, dass eine Förderung nur dann gewährt wird, wenn nicht bereits vor der Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen wurde. Wenn Leistungen ausgeschrieben werden müssen, gilt auch hier, dass mit dem Vergabeverfahren erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden soll, hier sind aber Ausnahmen von der Richtlinie möglich: Die Zuwendung wird in diesen Ausnahmefällen nur dann gewährt, wenn im Rahmen der Antragsstellung bestätigt wird, dass die Nr. 3 ANBest-Gk bzw. Nr.3 ANBest-P bei der Ausschreibung beachtet wurden und wenn in der Ausschreibung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe darauf hingewiesen wurde, dass die tatsächliche Zuschlagserteilung/der Vertragsabschluss nur bei Zuwendungsbewilligung erfolgt.
In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit nach Einreichung des Förderantrags von fünf Monaten zu rechnen, dies sollte bei der Planung des Vorhabens berücksichtigt werden.
Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, bestehend aus einem Schlussbericht und weiteren Unterlagen. Diese dienen dem Nachweis der Wirksamkeit des Förderinstruments.
Energienutzungsplan
Der Energienutzungsplan (ENP) ist ein kommunales Planungsinstrument, das vom Freistaat Bayern ins Leben gerufen wurde mit dem Ziel, eine verbrauchsarme und auf erneuerbare Energien gestützte Energieversorgung im Betrachtungsgebiet umzusetzen.
Für die Erstellung des Energienutzungsplans sind mindestens drei Vergleichsangebote vorzulegen. Hierbei ist das günstigste Angebot auszuwählen. Sollte eines der anderen Angebote bevorzugt werden, ist zu begründen, warum die Wahl entsprechend getroffen wurde. Mithilfe des Online-Portals ENPonline ist die Erstellung einer Ausschreibung durch Leistungsbausteine auf einfachem Wege online zu erledigen.
Das Portal liefert einerseits Informationen zu Fördermöglichkeiten und unterstützt andererseits bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin finden sich dort ebenfalls detaillierte Informationen zum Antragsverfahren. Zu den unterschiedlichen Förderprogrammen sind jeweils Textbausteine zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen hinterlegt, die flexibel ausgewählt und kombiniert werden können.
Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen über ENPonline ist zu beachten, dass der jeweilige Textbaustein als Vorschlag zu verstehen ist und auf die individuellen Erfordernisse anpassbar ist. Auch Aspekte, die so noch nicht in ENPonline hinterlegt sind, können förderfähig sein. Hier ist der direkte Kontakt zum Fördermittelgeber zu suchen und individuell zu klären, inwieweit Punkte aufgenommen werden können. Generell ist das Tool ENPonline nicht als starres Konstrukt zu verstehen, sondern vielmehr als standardisierte Orientierungshilfe.
Exemplarisch ist in der folgenden Abbildung der Auswahlpfad zum Energienutzungsplan beschrieben. Die hier zuletzt dargestellten Ebenen lassen sich noch stärker spezifizieren.
Die einzelnen Auswahlfelder bieten die Möglichkeit, weitergehende Informationen zu dem jeweiligen Themenfeld zu erhalten wie beispielsweise Zielsetzung, Methodik und Ergebnisse, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Datengrundlage/Werkzeuge, Praxisbeispiele und abzugebende Unterlagen.
Energiekonzepte und Umsetzungsbegleitung sind vom Energienutzungsplan losgelöste, eigenständige Förderschwerpunkte. Diese werden hier nicht im Detail beschrieben, sondern nur zusammenfassend die Inhalte dargelegt:
- Energiekonzepte beziehen sich auf einzelne Objekte bzw. Themengebiete (bspw. das Rathaus als Bestandsgebäude, Ladeinfrastruktur, die Kläranlage etc.).
- Umsetzungsbegleitungen können erst ausgeschrieben werden, nachdem ein Energienutzungsplan vorliegt. Zusätzlich muss bestätigt werden, dass in der Gemeinde kein Personal vorhanden ist, das eine Umsetzung eigenständig begleiten könnte, um diese Leistung extern ausschreiben zu können.
Nach Auswahl der gewünschten Ausschreibungsinhalte können die jeweiligen Bestandteile im nächsten Schritt bestätigt und die aus den Bestandteilen erstellte Ausschreibungsunterlage als Leistungsbeschreibung mit den bei der Erstellung eines ENPs zu bearbeitenden Schritten heruntergeladen werden.
Gerne unterstützt die FfE Sie auf Ihrem Weg. Wenn Sie Interesse an einem der obigen Themengebiete haben, können Sie gerne auf uns zukommen.