18.02.2026

EU ETS II – Welche Auswirkungen kann er auf Haushalte haben?

Über das europäische Emissionshandelssystem II (EU ETS II) wird aktuell auf europäischer Bühne heftig debattiert. Zusammen mit begleitenden Maßnahmen, wie z.B. dem Klima-Sozialfonds und weiteren Instrumenten soll der EU ETS II Europa in eine klimaneutrale Zukunft führen. Diese Beitragsreihe thematisiert die Grundlagen und Hintergründe des EU ETS II und geht auf die Frage der Verwendung und Verteilung der Einnahmen ein. Außerdem werden vorliegende Reformvorschläge kondensiert und die Auswirkungen auf einzelne Haushalte evaluiert. Diese Beitragsreihe richtet sich an all diejenigen, die die Hintergründe der aktuellen Debatte sowie die Funktionsweise und die Auswirkungen des EU ETS II verstehen möchten. Der vierte Beitrag der Beitragsreihe befasst sich mit der Thematik, welche Auswirkungen der EU ETS II auf Haushalte haben kann.

Übersicht über die Themen der Beitragsreihe zum EU ETS II und Social Climate Fund

Der europäische Emissionshandel II (EU ETS II, engl. EU Emissions Trading System), der ab voraussichtlich 2028 den bisherigen nationalen Emissionshandel ersetzt, umfasst künftig die CO2-Emissionen aus Gebäuden, Straßenverkehr und kleineren Industrien. Für diese Bereiche muss dann, vereinfacht ausgedrückt, ein Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 bezahlt werden [1]. Wie bereits im ersten Teil dieser Beitragsreihe gezeigt, gehen die Prognosen für den zukünftigen Zertifikatspreis deutlich auseinander. Deshalb stellt sich die Frage, wie stark Haushalte bzw. Bürgerinnen und Bürger durch den EU ETS II finanziell belastet werden.

Ein Blick auf die CO2-Emissionen pro Kopf in den EU-Mitgliedsstaaten, die für das Heizen und Kühlen von Wohngebäuden sowie für die Mobilität anfallen, zeigt große Unterschiede (siehe Abbildung 1). Bulgarien weist mit 0,41 Tonnen CO₂ pro Person die geringsten Pro‑Kopf‑Emissionen auf, während Luxemburg mit 2,22 Tonnen CO₂ pro Person den höchsten Wert erreicht. Deutschland liegt mit 1,94 Tonnen CO₂ pro Kopf im oberen Bereich. Auch die Anteile der beiden Sektoren unterscheiden sich stark: In Schweden entfallen die Emissionen fast ausschließlich auf die Mobilität, während etwa in Tschechien und Polen das Heizen den größten Anteil ausmacht [2].

 

 

Abbildung 1: CO2-Emissionen pro Kopf, die in den Haushalten für das Heizen und Kühlen der Wohngebäude und die Mobilität anfallen [2]

 

Für die fossilen Energieträger, die diese Emissionen verursachen, muss durch den ETS II ein CO2-Preisaufschlag gezahlt werden. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation des Emissionsfaktors je Brennstoff mit der Menge des Brennstoffs und ist für Benzin, Heizöl und Erdgas für unterschiedliche Preisniveaus in Tabelle 1 dargestellt (Eigene Berechnung basierend auf [3]).

Tabelle 1: CO2-Preisaufschlag für Benzin, Heizöl und Erdgas bei verschiedenen CO2-Preisniveaus (Eigene Berechnungen basierend auf [3])

Energieträger 50 €/t CO2 150 €/t CO2 250 €/t CO2
Benzin 0,13 €/l 0,39 €/l 0,65 €/l
Heizöl 0,15 €/l 0,45 €/l 0,75 €/l
Erdgas 0,01 €/kWh 0,03 €/kWh 0,05 €/kWh

 

Aufgrund der Unterschiede zwischen Staaten, Regionen und Haushaltstypen und der Unsicherheiten bzgl. des Preisniveaus kann sich die Belastung einzelner Haushalte durch den EU ETS II stark unterscheiden. Diese Unterschiede wurden u.a. in [4], [5] und [6] untersucht.

In [4] werden die Kostenbelastungen für drei exemplarische armutsgefährdete Haushaltstypen in Deutschland analysiert. Konkret werden armutsgefährdete alleinlebende rentenbeziehende Personen ohne den Bezug von staatlichen Hilfen, Ein-Personen-Haushalte, die Bürgergeld beziehen sowie armutsgefährdete Drei-Personen-Haushalte betrachtet. Armutsgefährdete Haushalte verfügen maximal über 60% des Medianeinkommens. In der in dieser Studie betrachteten Bandbreite der CO2-Zertifikatspreise von 45 €/t CO2 bis 180 €/t CO2 fallen dabei für die rentenbeziehende Person folgende Zusatzbelastungen an:

  • Heizung mit Erdgas: 86 € bis 334 € pro Jahr bei einem jährlichen Erdgasbezug von 8030 kWh
  • Heizung mit Heizöl: 112,5 € bis 450 € pro Jahr bei einem jährlichen Heizölverbrauch von 792 Liter
  • Auto mit Benzin: 40€ bis 160€ pro Jahr bei einer Jahresfahrleistung von 4500 km

Bei der Mobilität treten die unterschiedlichen durchschnittlichen Lebensweisen der rentenbeziehenden Person zum Bürgergeld beziehenden Ein-Personen-Haushalt auf. Da der Ein-Personen-Haushalt im Schnitt weitere Wegstrecken von rund 12.000km zurücklegt, liegt die Mehrbelastung für den Benzinverbrauch abhängig vom CO2-Zertifkatspreis bei 119 € bis 475 € pro Jahr. Für den armutsgefährdeten Drei-Personen-Haushalt fallen abhängig vom Preisniveau der CO2-Zertifkate folgende Mehrbelastungen an:

  • Heizung mit Erdgas: 125 € bis 500 € pro Jahr bei einem jährlichen Erdgasbezug von 11826 kWh
  • Heizung mit Heizöl: 166 € bis 663 € pro Jahr bei einem jährlichen Heizölverbrauch von 1166 Liter
  • Auto mit Benzin: 168€ bis 683€ pro Jahr bei einer Jahresfahrleistung von 18900 km

Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere individuelle Mobilität sowie das Heizen mit einer Ölheizung zu hohen zusätzlichen Belastungen führt. Die Studien zeigen zudem, dass Ölheizungen in einkommensschwachen Haushalten und bei älteren Menschen etwas häufiger vorkommen, was die Belastung dieser Gruppen weiter verstärkt. [4].

In [5] wurde eigens für die Studie eine Definition für vulnerable Haushalte vorgenommen und  die Auswirkungen des EU ETS II auf diese Haushalte analysiert. Ist ein Haushalt bezogen auf die Wärmeversorgung vulnerabel, hat dieser: einen spezifischen Energieverbrauch pro Quadratmeter über 180 kWh/m2, einen verhältnismäßig hohen Anteil der Ausgaben für Wärme an den Gesamtausgaben, sowie ein Einkommen in den unteren fünf Einkommensdezilen.

Ist ein Haushalt bezogen auf die Mobilität vulnerabel, liegt sein Einkommen, wie bei der Vulnerabilität bezogen auf die Wärmeversorgung, in den unteren fünf Einkommensdezilen, ist der Anteil seiner Ausgaben für Mobilität an den Gesamtausgaben doppelt so hoch wie der Median, und ist er ein ländlicher Haushalt. Unter die Definition der vulnerablen Haushalte in Bezug auf die CO2-Bepreisung von Wärme fallen 2,3 Millionen Haushalte, unter jene in Bezug auf Mobilität 700.000 Haushalte.

Die Ergebnisse der Studie sind in Abbildung 2 dargestellt. Es zeigt sich, dass die Mehrbelastungen für Haushalte mit Vulnerabilität bezogen auf die Wärme im Durchschnitt höher ausfallen, als bezogen auf die Mobilität. Fällt ein Haushalt unter beide Kategorein liegt seine Mehrbelastung bei einem CO2-Preis von 55 €/t CO2 bei 416 € pro Jahr. Bei einem CO2-Preis von 100€/t CO2 bei 758 € pro Jahr [5].

 

Abbildung 2: Mehrbelastungen durch CO2-Bepreisung für vulnerable Haushalte nach [5]

 

In einer weiteren Analyse [6] werden zwei konkrete Fälle für die Auswirkungen des CO2-Preises auf  Beispielhaushalte untersucht. Im ersten Fall wird ein Vergleich eines Mehrfamilienhauses in der Stadt mit einem Einfamilienhaus auf dem Land durchgeführt. Diese werden jeweils entweder von einer rentenbeziehenden Person oder einer vierköpfigen Familie bewohnt. Der Energieverbrauch ist dabei jeweils in der ländlichen Einfamilienhausvariante höher. Einzige Ausnahme dabei ist der Verbrenner-PKW der vierköpfigen Familie im Mehrfamilienhaus in der Stadt, dessen Verbrauch höher ist als in der ländlichen Variante. Bezogen auf den Verbrauch pro Person und somit die Belastung durch den CO2-Preis pro Kopf liegt der Wert der rentenbeziehenden Person deutlich über dem der Familienmitglieder. Die Analysen basieren auf einem CO2-Preisszenario, sodass keine Werte für einen konkreten Marktpreis angegeben werden können. Im zweiten Fall werden Einkommensgruppen verglichen. Konkret erfolgt der Vergleich der Singlehaushalte von Gering-, Mittel- und Spitzenverdienern. Die Angaben zeigen deutlich, dass mit steigendem Einkommen die Energieverbräuche und somit auch die Mehrkosten durch CO2-Preise steigen. In beiden Fällen liegen für alle betrachteten Varianten die Mehrkosten durch den CO2-Preis der Verbrenner-PKW unter jenen der Gastherme, welche wiederum unter jenen der Ölheizung liegen.

Zusammengefasst lässt sich über die Studien hinweg die Tendenz ableiten, dass, solange mit fossilen Energieträgern geheizt und mit privaten Verbrennerfahrzeugen gefahren wird, die Mehrkosten durch den CO2-Preis für das Heizen höher ausfallen, als für die individuelle Mobilität. Die Mehrkosten für das Heizen sind dabei insbesondere von der Emissionsintensität des verwendeten Energieträgers, die z.B. für Heizöl höher ist als für Erdgas, abhängig.

All diese Studien zeigen, dass es für die Analyse der Auswirkungen des EU ETS II auf Haushalte, aber auch andere Endverbraucher wie Kleinstunternehmer, fundierte Datenmodelle mit energiewirtschaftlichen, aber auch sozio-ökonomischen Daten braucht. Hier kann die FfE mit einer Vielzahl an Modellen und Tools, wie z.B. dem regionalisierten Energiesystem-Modell FREM, dem Einzelgebäudemodell HOUSE, dem Heizkostenvergleichen, aber auch ihren Sektormodellen PriHM, TerM und TraM ansetzen, um weitere detaillierte Auswertungen der Auswirkungen der CO2-Zertifikatspreise des EU ETS II auf eine Vielzahl an Verbrauchern zu liefern.

Literatur

[1] Agora Energiewende und Agora Verkehrswende. Der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr. Ein Konzept für den Übergang vom nationalen zum EU-Emissionshandel, 2023.

[2] eurostat. Air emissions accounts by NAVE Rev. 2 activity(env_ac_ainah_r2). Last update of data: 13.12.2024.

[3] Friedrich Ebert Stiftung. Die CO2-Bepresiung im Umbruch. Was ist vom ETS2 zu erwarten, was kann ein Klimageld leisten?. FES Impuls, 2024.

[4] Frondel. Soziale Auswirkungen der CO2-Bepreisung in Deutschland. Das Versprechen zur Rückverteilung der Einnahmen gänzlich lösen. Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen.

[5] Umweltbundesamt. Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der Europäischen Kommission – Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe. Dessau-Roßlau, 2022.

[6] Kalkuhl et al. CO2-Bepreisung zur Erreichung der Klimaneutralität im Verkehrs- und Gebäudesektor. Investitionsanreize und Verteilungswirkungen. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) gGmbH, Berlin, 2023.