Energiesammelgesetz – Übersicht relevanter Änderungen
Zum 01.01.2019 trat das Energiesammelgesetz (EnSaG) in Kraft. Dieses enthält Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), Seeanlagengesetzes (SeeAnlG) und Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG).
Relevante Änderungen beinhalten:
- Absenkung der Förderungen für KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung
- Festlegung der zu zahlenden EEG-Umlagen für eigenverbrauchten Strom aus KWK (abhängig von Leistung und Jahr der Inbetriebnahme)
- Stärkung der Pflicht eichskonformer Messung aller relevanten Teilstrommengen von externen Stromverbrauchern auf dem eigenen Betriebsgelände
- Sonderkürzung der anzulegenden Werte für die PV-Förderung
- Festlegung von Sonderausschreibungen von PV und Windenergie
- Offizielle Begrüßung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen
Da sich in einigen industriellen Anwendungen der Betrieb von KWK-Anlagen zunehmend wirtschaftlich gestaltet, wird die Regierung die Ausnahme von der Zahlung der EEG-Umlage sowie die Förderhöhe zukünftig regelmäßig bewerten lassen und den dementsprechend anpassen.
Bezüglich der Messung von Teilstrommengen gelten weiterhin Ausnahmen, für die Fälle in denen eine Messung technisch nicht möglich oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Eine genaue Definition, was ein unvertretbarer Aufwand ist, wurde mit dem Gesetz nicht festgelegt.