05.12.2024

Daten für die CSRD-Berichterstattung

Wie können Daten aus Umwelt- und Energiemanagementsystemen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden?

Beitrag in der BWK-Energie. im Oktober 2024

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) stehen zahlreiche Unternehmen vor der erstmaligen Verpflichtung, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Allein in Deutschland betrifft dies künftig rund 15.000, europaweit sogar schätzungsweise 49.000 Unternehmen [1]. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Erhebung umweltbezogener Daten dar. Viele Unternehmen erfassen jedoch im Rahmen von Umweltvorschriften und -standards bereits relevante Daten, die für die CSRD-Berichterstattung genutzt werden könnten.

Die Anforderungen an verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Bisher gibt es zwölf Standards, die in themenspezifische und themenübergreifende Standards mit allgemeinen Angaben unterteilt werden. Die zehn themenspezifischen Standards behandeln die Themenbereiche Umwelt (ESRS E1-E5), Soziales (ESRS S1-S4) und Governance (ESRS G1) [2].

Mit insgesamt 517 qualitativen und quantitativen Datenpunkten müssen Unternehmen viele und teils neue Daten erheben. Daher ist es wichtig, die bereits erhobenen Daten im eigenen Unternehmen zu kennen, um Synergien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nutzen. Besonders relevant sind die im Rahmen von bestehenden Umwelt- bzw. Energiemanagementsystemen (UMS, bzw. EnMS) erhobenen Daten. Die Analyse der Datensynergien zeigt, dass UMS nach ISO 14001 [3] oder EnMS nach ISO 50001 [4] einen Ausgangspunkt für bestimmte Datenpunkte für die CSRD-Berichterstattung bilden. Allerdings kann oft nur eine mögliche Abdeckung identifiziert werden, da für viele Datenpunkte Unterschiede hinsichtlich des notwendigen Detailgrads und der Auflösung der Daten bestehen.

Abbildung 1: Abdeckung umweltspezifischer ESRS durch ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 und Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Für Energiemanagementsysteme beschränkt sich die Auswertung auf thematisch anwendbare Datenpunkte im Bereich Klimawandel (Energie, Treibhausgasemissionen)

Die Analyse der Datensynergien relevanter Umweltvorschriften und -standards ist Ergebnis der Masterarbeit von Christian Leidert unter Betreuung von Regina Reck und Dr. Mario Keiling. Der Artikel „Daten für die CSRD-Berichterstattung – Wie können Daten aus Umwelt- und Energiemanagementsystemen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden?“ ist in der Oktober Ausgabe der „VDI energie + umwelt“ erschienen. Eine Gesamtübersicht über relevante  Umweltvorschriften und -standards, sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der Synergien bei Umweltmanagementsystemen wurde in der Fachzeitschrift für „Internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung – KoR“ veröffentlicht.

Literatur

[1] Deutsches Rechnunglegungs Standards Committee e.V.  (DRSC), „Stellungnahme zur CSRD-Richtlinienvorschlag der EU-Kommission,“ 26 4 2021. [Online]. Available: https://www.drsc.de/app/uploads/2021/05/210526_DRSC_SN_BMJV_CSRD.pdf.
[2] European Union, „Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur,“ 09 08 2024. [Online]. Available: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur . [Accessed 26 08 2024].
[3] Deutsches Institut für Normen e.V., „DIN EN ISO 14001:2015-11 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 14001:2015),“ 11 2015. [Online]. Available: https://dx.doi.org/10.31030/2330509.
[4] Deutsches Institut für Normen e.V., „DIN EN ISO 50001:2018-12 Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 50001:2018),“ 12 2018. [Online]. Available: https://dx.doi.org/10.31030/2852891.