16.10.2024

Beitragsreihe Transformationspläne: Allgemeine Informationen und Erstellung

Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik (65 % Emissionsminderung bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045) müssen alle Sektoren, inklusive der Industrie, ihren Beitrag leisten. In der Vergangenheit wurden im industriellen Sektor bereits einige Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung realisiert. Im nächsten Schritt steht nun eine möglichst vollständige Transformation der Energieversorgung an. Um dies systematisch umzusetzen und Unternehmen eine Hilfestellung zu geben, werden Transformationspläne entwickelt.

In unserer Beitragsreihe zur Erstellung von Transformationsplänen möchten wir einen tieferen Einblick in das Thema geben.

Transformationspläne als Entscheidungsgrundlage

Im Rahmen der Erstellung eines Transformationsplans werden verschiedene Möglichkeiten zur Emissionsminderung untersucht und zu sinnvollen Konzepten kombiniert. Anschließend werden diese Konzepte energetisch, emissionsseitig und ökonomisch verglichen. Ziel ist es, dem Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, welche Einzelmaßnahmen und auch welche Kombinationen an Maßnahmen für den Standort zielführend sein können. Letztendlich wird das am besten geeignete Konzept (bzw. Variante) gewählt, für welches ein zeitlich priorisierter Umsetzungsfahrplan erarbeitet wird.

Welche Förderungen gibt es?

Da häufig allerdings in den Unternehmen die personellen Ressourcen und die Zeit fehlen, um unternehmensintern einen Transformationsplan zu erstellen, werden Unternehmen durch ein Förderprogramm unterstützt, welches die finanzielle Barriere zur Inanspruchnahme von externer Expertise reduziert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung von Transformationsplänen über das Modul 5 des Förderprogramms Energieeffizienz in der Wirtschaft. Je nach Größe des Unternehmens ist eine Förderung von 40 % bis zu 60 % möglich, mit weiteren 10 % für Unternehmen die an einem IEEKN[1]-Netzwerk teilnehmen. Zusätzlich gibt es eine maximale Förderhöhe, welche sich auf 60.000 € (bzw. 90.000 € für IEEKN- Teilnehmer) beläuft. In der Regel nutzen deutsche Unternehmen diese Förderung, um extern einen Transformationsplan erstellen zu lassen. Unter anderem werden die Kosten für die Erstellung (und bei Bedarf der Zertifizierung) einer CO₂-Bilanz gefördert. Außerdem zählen ergänzend die Ausgaben für Energieberatung sowie zusätzliche Beratungskosten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Transformationsplanes zu den förderfähigen Kosten. Dies umfasst insbesondere die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen, wie etwa im Klimaschutzmanagement, sowie die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen im Rahmen der Erstellung des Transformationskonzepts. Basierend auf diesen Punkten ist das Ziel die Identifikation und Konzeption von Maßnahmen in Form eines Transformationsplanes inklusive Roadmap.

Welche Anforderungen werden gestellt?

Als Rahmenbedingung bringt die Förderung eines Transformationsplans einige Anforderungen an die Inhalte mit sich. Darunter zählen die Bilanzgrenzen, die Ist-Analyse (Treibhausgas- Bilanz), die Zielfestlegung und die flankierenden Maßnahmen als wichtigster Bestandteil. Nachfolgend wird kurz auf diese Themen eingegangen. Für detaillierte und offizielle Beschreibungen aller Anforderungen an den Transformationsplan wird auf die Unterlagen zu verwiesen. Die festgelegte Bilanzgrenze muss mindestens einen unternehmenseigenen Standort erfassen, welcher vollständig betrachtet wird (kein Ausklammern von Prozessen oder räumlichen Bereichen erlaubt).

Hierbei dürfen ebenfalls weitere Standorte betrachtet werden sowie in bestimmten Fällen Standorte anderer Unternehmen. Alle betrachteten Standorte müssen hierbei jedoch in Deutschland liegen. Somit ist eine Mitbetrachtung von Standorten, welche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, von der Förderung ausgeschlossen. Für den betrachteten Standort müssen bestimmte Bilanzierungsmethoden angewandt werden. Dies geschieht entweder nach den Vorgaben des GHG Protocol oder der ISO 14064-1. Somit ist die Bilanzierung von Emissionen aus den Scopes 1 und 2 verpflichtend, während Scope 3 freiwillig bleibt. Für die Scopes 1 und 2 müssen alle Kyoto-Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, HFC, PFC, SF6, NF3) sowie Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (nonmethane volatile organic compounds, NMVOC) erfasst werden (Informationen zu Treibhausgasen in folgendem Artikel).

Erarbeitung des Transformationsplans

Nachdem die Bilanzierung des Status-Quo basierend auf Daten aus einem der letzten zwei Jahren vor Antragsstellung abgeschlossen ist, beginnt die Erarbeitung des eigentlichen Transformationsplans. Hier sind zwei zeitlich begrenzte Forderungen vorgegeben, welche auch zugleich die Mindestanforderungen des Moduls 5 sind: Binnen 10 Jahren muss der Transformationsplan eine Emissionsminderung um mindestens 40 % bewirken und das Unternehmen muss sich zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bekennen. Beide Ziele müssen mit Maßnahmenplänen unterstützt werden, womit ihre Erreichung mittels konkreter Maßnahmenumsetzungen glaubhaft gemacht wird. Zusätzlich zu dem technischen Maßnahmenplan muss beschrieben werden, wie der Transformationsplan strukturell und kulturell in dem Unternehmen verankert wird und wie sichergestellt wird, dass eine Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen zur Transformation des Unternehmens geschaffen werden.

In einem weiteren Artikel wird auf das konkrete Vorgehen bei der Erstellung von Transformationsplänen durch die FfE eingegangen.