08.04.2022

Ausbauziele für PV-und Windkraft im Osterpaket des BMWK nochmals verschärft

Anfang Januar hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck im Zuge der Vorstellung der Eröffnungsbilanz seine Pläne für das Klimaschutz-Sofortprogramm präsentiert. Ein erstes Maßnahmenpaket wurde für Ostern 2022 und ein zweites für Sommer 2022 angekündigt. Dieser Ankündigung ist das BMWK jetzt nachgekommen und hat am 06.04.2022 ihr „Osterpaket“ vorgestellt.

Bereits der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung enthält ambitionierte Pläne für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Osterpaket hat die Ausbauziele der PV-Kapazität und Wind-Onshore-Kapazität jetzt verschärft. Bis 2030 sollen jeweils weitere 15 GW PV-Kapazität (insg. 215 GW bis 2030) und Wind-Onshore-Kapazität (insg. 115 GW bis 2030) installiert werden 1. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jährlich durchschnittlich 17,4 GW PV (Dachanlagen, Freiflächenanlagen und besondere Solaranlagen) und 6,5 GW Onshore-Windanlagen zugebaut werden. Mit Blick auf den historischen Ausbau wird deutlich, welche Herausforderung dafür vor uns liegt. Die notwendigen Ausbauraten müssen in der ersten Hälfte dieser Dekade stark hochgefahren werden, damit das Zielniveau von jährlich 22 GW PV und 10 GW Onshore-Wind in der zweiten Hälfte erreicht werden kann. Im Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch so auf 80 Prozent (2021: 41 %) steigen. Für die finale Zielerreichung muss das Ausbauniveau der erneuerbaren Energien nach 2030 aber weiterhin hoch bleiben, damit unsere Stromerzeugung 2035 nahezu treibhausgasneutral wird.

Abbildung 1: Jährlicher PV- und Wind-Zubau im Vergleich: Historisch, nach Koalitionsvertrag und nach Osterpaket