16.09.2021

Wärmenetze 4.0 – Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetzsystem 4.0 in Rosenheim

Im Rahmen der Förderbekanntmachung „Wärmenetzsysteme 4.0“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Machbarkeitsstudien für die Umsetzung von innovativen Wärmenetzsystemen gefördert. Nach der erfolgreichen Antragstellung führt die FfE zusammen mit den Stadtwerken Rosenheim eine Machbarkeitsstudie für die Transformation eines bestehenden Wärmenetzes in ein Wärmenetz 4.0 durch. In einem weiteren Schritt soll zudem ein neuer Großverbraucher an das Netz angeschlossen werden.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden verschiedene innovative Konzepte zur netzbasierten Bereitstellung der Wärme technisch und ökonomisch miteinander verglichen. Ziel ist hierbei ein Konzept zu entwickeln, mit welchem mindestens 50 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien bereitgestellt werden kann, bei maximal 25 % Biomasse. Zudem soll die Energieversorgung effizient sein und zukunftsweisende Komponenten, wie eine intelligente Nutzung der Chancen durch Sektorkopplung sowie ein Monitoring-Konzept, enthalten.

Was ist ein Wärmenetz 4.0?

Ein Wärmenetz 4.0 ist ein Wärmenetz, welches die Wärme auf Temperaturen von 20 – 95 °C hocheffizient verteilt. Diese Wärme wird primär aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist. Zudem erfolgt für diese Netze ein Monitoring, welches die Identifizierung von Schlechtpunkten sowie eine intelligente Sektorkopplung ermöglicht.

Die Bezeichnung „Wärmenetz der vierten Generation“ soll zum Ausdruck bringen, dass sich von der ersten Generation her die Temperaturniveaus der Wärmebereitstellung sowie deren Effizienz und der Anteil erneuerbarer Wärmequellen in Entwicklungsschritten verändert haben.

Was versteht man unter intelligenter Sektorkopplung?

Im Gegensatz zur einfachen Kopplung der Energieversorgungssektoren, versteht man unter der intelligenten Sektorkopplung eine Kopplung, die es ermöglicht, Flexibilitäten eines Versorgungssektors unterstützend für den anderen einzusetzen. Im Falle der Strom-Wärme-Kopplung kann als Beispiel die wärmegeführte Fahrweise einer Wärmepumpe genannt werden.

Der hierbei auftretende unmittelbare Betrieb der Wärmepumpe zum Zeitpunkt des Wärmebedarfs ist aus Sicht des Gesamtsystems nicht unbedingt am sinnvollsten. Im Falle einer netzgeführten Fahrweise werden Wärmepumpen bei einer hohen Stromeinspeisung ins Stromnetz (z. B. durch Photovoltaik) angeschaltet und die angebundenen Wärmespeicher gefüllt.

Bei kritisch hohen Lasten im Stromnetz hingegen wird zunächst der im Wärmespeicher vorhandene Puffer aufgebraucht, bevor die Wärmepumpen zuschalten. Ziel dieser Regelung ist es, verfügbaren erneuerbaren Strom zu nutzen.

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