15.08.2020

Beitragsreihe Elektromobilität: Ladepunkte

Die Elektromobilität ist ein zentraler Forschungsbereich der FfE und ist Teil von zahlreichen Forschungsprojekten. In der folgenden Beitragsreihe werden verschiedene Themenbereiche vorgestellt. Ein Fokus liegt auf Szenarien für Elektrofahrzeuge und Ladesäulen in Deutschland. Im weiteren werden die unterschiedlichen Ladestecker erklärt, sowie verschiedene Netzintegrationsmöglichkeiten durch gesteuertes und bidirektionales Laden beschrieben. Zum Abschluss wird auf die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen eingegangen.

Dieser Beitrag ist der zweite einer Reihe von 7 Beiträgen, die nun sukzessive auf unserer Website erscheinen und in dieser Tabelle verlinkt werden.

Ladepunkte bezeichnen den Anschluss für das Laden eines Elektrofahrzeugs (EV), wobei immer nur ein EV an einem Ladepunkt laden kann. Eine Ladestation hingegen kann über einen oder mehrere Ladepunkte verfügen.

Um den Erfolg der Elektromobilität zu sichern, ist ein ausreichender Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladepunkte unerlässlich. Seit 2014 ist der Bestand von Ladepunkten in Europa um 317 % gestiegen, allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Startwert. Von den 144.000 Ladepunkten, die 2019 in der Europäischen Union zur Verfügung stehen, befinden sich über 26 % in den Niederlanden (37.037) und 19 % in Deutschland (27.459), weitere 17 % in Frankreich (24.850) und 13 % im Vereinigten Königreich (19.076). Die Gesamtzahl der Ladepunkte in der gesamten EU bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was erforderlich ist, um die Elektromobilität voranzutreiben. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden bis 2030 mindestens 2,8 Millionen Ladepunkte benötigt. [1]

In mehreren europäischen Ländern hat der öffentliche Sektor die Führung bei der Förderung der Ladeinfrastruktur übernommen. In Deutschland schreibt der Klimaschutzplan im Verkehrssektor eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2030 um 40 bis 42 % vor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Akzeptanz und das Wachstum der Elektromobilität unerlässlich und geht einher mit einem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Neben der Reduzierung der Treibhausgasemissionen besteht das Ziel eine Million Ladepunkte bis 2030 zu installieren. Dies ist das 40-fache der heute verfügbaren rund 25.000 Ladepunkte. Der Klimaschutzplan ordnet auch die Einrichtung einer „Nationalen Leitstellen-Ladeinfrastruktur“ für einen koordinierten Hochlauf und die Schaffung eines Rahmens an, der es den Verteilnetzbetreibern (VNB) ermöglicht, in die Intelligenz und Kontrollierbarkeit der Netze zu investieren.

Mithilfe des ‘Masterplan Ladeinfrastruktur’ soll der Klimaschutzplan direkt umgesetzt werden. In den nächsten zwei Jahren sollen hierbei 50.000 zusätzliche öffentliche Ladepunkte entstehen. Dafür sind erhebliche Investitionen erforderlich, mit Kosten für einen großflächigen Ausbau die nicht allein von der öffentlichen Hand getragen werden können. Daher hat sich die Automobilindustrie selbst zur Installation von 15.000 Ladepunkten verpflichtet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes veröffentlicht, der im Herbst 2020 in Kraft treten könnte. Der Entwurf erweitert die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, das Gemeinschaftseigentum zu verändern, und wirkt sich damit auch auf die Errichtung neuer Ladestationen aus. [2]

In den letzten Jahren wurden bereits hohe Investitionen in die Ladeinfrastruktur getätigt. Zwischen 2017 und 2020 wurden 300 Millionen € für die Installation von 10.000 langsamen (AC) und 5.000 schnellen (DC) Ladestationen im öffentlichen Raum aufgewendet. Für den neuen Klimaschutzplan 2030 will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rund 3,5 Milliarden € investieren, um die Einführung öffentlicher Ladestationen zu fördern. Darüber hinaus werden Arbeitgeber, die eine kostenlose Aufladung von EV anbieten, für diesen Dienst bis 2030 nicht besteuert, und die Befreiung von der Pflicht zur Anmeldung der Ladung von Plug-in-Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber wird bis Ende 2020 fortgesetzt. [3]

Besonders wichtig für den Erfolg von Elektromobilität sind vor allem auch zuverlässige Informationen über Standorte und Kapazitäten der Ladeinfrastruktur. Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Bau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge (Ladesäulenverordnung – LSV) in Kraft. Unter anderem wird hier die Meldung von Entgeltpunkten an die Bundesnetzagentur beschrieben. [4] [5]

Ein Vergleich der in der Bundesnetzagentur registrierten Daten für öffentliche Ladepunkte zeigt, dass Bayern im Ländervergleich mit knapp 8.000 öffentlichen Ladepunkten (Daten vom April 2021) mit Abstand an der Spitze liegt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Regional gesehen ist München die Stadt mit der größten Zahl von Ladesäulen, dicht gefolgt von Berlin und Hamburg (vgl. Abbildung 2).

 

Literatur:

[1] European Automobile Manufacturers Association. Making the transition to Zero-Emission Mobility. 2019 Progress report. ACEA, September 2019.
[2] Franke, Andreas; Fox, Jonathan. German EV charging points up 48% on year at 23,840: BDEW. S&P Global, December 2019
[3] Balzhäuser, Sina. EV and EV Charger Incentives in Europe: A complete Guide for Businesses and Individuals. Wallbox, December 2019 (Update: March 2020)
[4] BDEW. Ladesäulen: Energiewirtschaft baut Ladeinfrastruktur auf. BDEW, May 2020.
[5] Bundesnetzagenteur. Anzeige von Ladepunkte