01.04.2019

Rollout von intelligenten Messsystemen – Wer bekommt was und wann?

Nach langer Vorbereitungszeit steht der Rollout von intelligenten Messsystemen in Deutschland bevor. In einer Serie von sechs Beiträgen wird das Themenfeld Smart Metering näher betrachtet und verschiedene Schwerpunkte aus den Bereichen Technik, rechtliche Grundlagen und Mehrwert vorgestellt.

Im Rahmen des Forschungsprojektes C/sells1 nutzt die FfE in Zusammenarbeit mit Bayernwerk die Architektur der intelligenten Messsysteme (iMSys) unter anderem dazu, neu entwickelte Methoden zur Umsetzung eines marktbasierten Engpassmanagements zu demonstrieren. Weitere Informationen zu dem Themenfeld „Smart Metering“ bzw. C/sells sind hier zu finden.

Im ersten Beitrag „Was ist ein intelligentes Messsystem und welche rechtliche Grundlage existiert?“ wurden u. a. die einzelnen Komponenten des intelligenten Messsystems (iMSys) vorgestellt und deren Funktion beschrieben. Nun stellt sich die Frage, wer von dem Rollout betroffen ist und welcher zeitliche Rahmen verfolgt wird.

Der offizielle Rollout von iMSys beginnt, sobald das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technische Möglichkeit zur Ausstattung feststellt. Dies geschieht, sobald drei voneinander unabhängige Hersteller von Smart-Meter-Gateways (SMGW) den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Mittlerweile hat der erste Hersteller von Smart-Meter-Gateways sowohl die Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) als auch die common-criteria (cc)-Zertifizierung des BSI erhalten. Sobald zwei weitere Hersteller dasselbe Level erreicht haben, beginnt die Phase des Rollouts.

Beim Rollout wird nicht nur zwischen Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen unterschieden, sondern es findet ebenso eine Unterteilung in einen verpflichtenden und einen optionalen Rollout statt. In Abbildung 1 ist dieser Sachverhalt zusammen mit dem jeweiligen Zeitraum für die Ausbringung von iMSys je Verbrauchs- und Erzeugungskategorie dargestellt.

Abbildung 1: Zeitplan und Einordnung des Rollouts von iMSys und mME nach [1]

Es wird ersichtlich, dass der verpflichtende Rollout für alle Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 7 kW oder für Verbraucher mit einem Jahresenergiebedarf von mehr als 6.000 kWh durchgeführt wird. Zusätzlich werden alle Verbraucher, welche gemäß § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen geführt werden, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Neben dem intelligenten Messsystem sind alle Neubauten, Gebäude nach größeren Renovierungsarbeiten und Messstellen, für welche kein iMSys vorgesehen ist, zumindest mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.

Innerhalb der ersten drei Jahre nach Markterklärung sind 10 % der Pflichteinbauten umzusetzen. Insgesamt hat der Messstellenbetreiber die Vorgabe, insgesamt 95 % der Pflichtrolloutmaßnahmen bis Ende des Jahres 2032 durchzuführen. Dies schafft die Möglichkeit, dass Rolloutfälle, welche nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erschließbar wären, nicht zwingend mit einem iMSys auszurüsten sind.

Aufgrund des verzögerten Rollouts (fehlende zertifizierte SMGW) könnte sich somit ein höherer zeitlicher Umsetzungsdruck für den Messstellenbetreiber ergeben, falls die im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ fixierten Zeitpunkte für die Erfüllung der Rolloutpflicht beibehalten werden.

Im Rahmen des Forschungsprojektes C/sells wird die iMSys-Architektur unter anderem verwendet, um Schaltbefehle sicher und zuverlässig an Flexibilitätsoptionen zu senden. Weitere Informationen zu dem Themenfeld „Smart Metering“ bzw. C/sells sind hier zu finden.

Quellen:

[1] Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Berlin: Bundesregierung, 2016

1 Die Bearbeitung der hier beschriebenen Inhalte erfolgt im Verbundprojekt C/sells durch die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. Die Aktivitäten im Verbundprojekt C/sells werden im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert (Förderkennzeichen: 03SIN121).