04.02.2020

Flexibilität in der Niederspannung: Plattform oder eigenes System?

Neben der wissenschaftlichen und politischen Diskussion rund um Flexibilitätsmärkte wird derzeit die Weiterentwicklung von § 14a EnWG diskutiert. Wie bereits im Gesetz verankert, besteht eine Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung von § 14a EnWG. Diese umfasst insbesondere den Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten, die vertragliche Ausgestaltung und mögliche Steuerungshandlungen.

Statt einer uneingeschränkten freien Preisbildung für alle Flexibilitäten setzt die von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in C/sells entwickelte Flex-Plattform (Details siehe www.ffe.de/alf) auf eine differenzierte Betrachtung für Anlagen mit und ohne aktive Vermarktung. Letztere umfassen die bereits genannten Anlagen nach § 14a EnWG. Der vorgestellte Ansatz (vgl. Abbildung) ermöglicht die spannungsebenenübergreifende Nutzung aller Flexibilitätsoptionen und vermeidet Parallelsysteme beim Abruf von Flexibilität zur Behebung von Netzengpässen. So können (unter Einhaltung vertraglicher Randbedingungen) auch vorgelagerte Netzbetreiber ohne zusätzliche Abstimmung Verteilnetzflexibilität (aus vormals § 14a EnWG Anlagen) nutzen

Abbildung: Integration von kleinteiligen Flexibilitätsoptionen auf eine Flex-Plattform

Heutige § 14a EnWG-Anlagen müssen sich bei dem vorgeschlagenen System nur einmal auf der Flex-Plattform ALF registrieren und ggf. den daraus resultierenden vertraglichen Bedingungen (bspw. Abrufzeit, Vergütungshöhe) zustimmen. Ist dies erfolgt, wird die Anlage langzeitkontrahiert. Weiterer Aufwand (z. B. Preisbildung oder regelmäßige Angebotsabgabe) entfallen somit gänzlich – Aggregation und Vermarktung übernimmt die Plattform.

Fazit und Ausblick

  • Verfügbare Flexibilität wird optimal eingesetzt und kann auch durch vorgelagerte Netzbetreiber genutzt werden. Die Abstimmung erfolgt über die Plattform.
  • Vorhandene und nutzbare Flexibilität wird im Rahmen vertraglich geregelter Randbedingungen (u. a. Abrufdauer, -häufigkeit) bestmöglich genutzt.
  • Abstimmungsprozesse zwischen den Parallelsystemen (Flex-Markt und § 14a EnWG) entfallen vollständig.
  • Daten und Informationen zu Flex-Optionen, Abrufen und Netzengpässen werden zentral gehalten und können automatisiert ausgewertet werden. Regulatorische Meldepflichten können durch die Plattform erbracht werden.
  • Kleinanlagen fungieren im Falle eines marktbasierten Abrufes als „Puffer“, da sie ohne reale Kosten in die Optimierung eingehen.

Zur Vergütung der Teilnahme an einer Flex-Plattform ist eine auf den Kosten basierende Prämie möglich. Die Teilnahme am System ist für den Endkunden einfach (einmalige Anmeldung ausreichend) und verständlich. Die Prämie bietet im Gegensatz zur „bedingten Bestellleistung“ zudem einen freiwilligen Anreiz zur Teilnahme und deckt die Kosten für eine Flexibilisierung.

In der aktuellen wissenschaftlichen und politischen Diskussion wird aufgrund der fehlenden Liquidität in den unteren Spannungsebenen ein rein marktbasiertes System häufig kritisiert. Parallel dazu sind Bestrebungen im Gange, § 14a EnWG weiterzuentwickeln und davon getrennt auszugestalten.

Die vorgeschlagene Plattform-Lösung sieht vor, die beiden Bestrebungen (Flexibilitätsmarkt und § 14a EnWG) technisch integriert zu betrachten, um Synergien u. a. zwischen den Netzbetreibern und deren Abruf zu heben, vorhandene Flexibilität bestmöglich und wirtschaftlich optimal einzusetzen, Abstimmungen zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Die so im System vorhandene Flexibilität kann auf einer Flex-Plattform auch durch vorgelagerte Netzbetreiber genutzt werden und wird so optimal eingesetzt.

Losgelöst von dieser integrierten Flexibilitätsnutzung können steuerbare Verbraucher in der Niederspannung mit einer auf den Kosten für die Flexibilisierung basierenden Prämie belohnt werden, wenn sie auf der Plattform langfristig Leistung anbieten. Nach einer einmaligen Registrierung entfällt so weiterer Aufwand für Endkunden.

Das vorgeschlagene System ist als Diskussionsgrundlage für den anstehenden Gesetzgebungsprozess zu verstehen. Weitere Informationen sind dem Beitrag in der ET zu entnehmen.