Veröffentlicht am 20.10.2009
(Veröffentlichung von Prof. Dr.-Ing. W. Mauch, Michael Steck, Jochen Habermann in der
Ausgangssituation
Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz stehen derzeit in noch nie da gewesener Weise im Zentrum der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Sie ist allenfalls vergleichbar mit der Situation während der ersten Ölpreiskrise im Jahr 1973. Die Herausforderungen sind enorm: Schließlich gilt es, weltweit die Zunahme des Energieverbrauchs durch die wachsende Weltbevölkerung zu begrenzen. Ohne nennenswerte Einschränkungen an Energiedienstleistungen lässt sich dies nur durch erhebliche Effizienzsteigerung mittels neuer Technologien sowie durch den flächendeckenden Einsatz Erneuerbarer Energien erreichen.
1 Politische Ziele
1.1 Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP)
Die Bundesregierung hat im August 2007 Eckpunkte für ein „Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP /IEKP-01 07/) definiert, das in der Folgezeit in 21 Gesetzen und Verordnungen eingeflossen ist. Die wichtigsten Eckpunkte des Programms betreffen Erneuerbare Energien, Kraftwärmekopplung und die Gebäudetechnik.
Erneuerbare Energien
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll in Summe auf 30 % bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Gefördert wird die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie.
Dieses Ziel wird in der Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG 2009 /EEG-01 08/) aufgenommen und durch eine Überarbeitung der Vergütungssätze unterstützt. Im Wesentlichen wird die Förderung für Windkraft erhöht und die Vergütungssätze solarer Stromerzeugung gesenkt. Zudem wird die Degression der Solaranlagenvergütung beschleunigt sowie über einen variablen Anteil in Abhängigkeit der Zubauraten angepasst. Seit der Novellierung wird auch der Teil der Stromerzeugung vergütet, der selbst genutzt wird.
Kraftwärmekopplung
Vereinbartes Ziel ist eine Verdopplung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % (KWK-Gesetz /KWKG-01 08/). Eine Novellierung des Kraftwärmekopplungsgesetzes sieht ähnlich wie die EEG-Novelle sowohl eine Vergütung für selbst genutzten als auch für eingespeisten Strom vor. Um eine unkalkulierbare Entwicklung der Umlagekosten zu vermeiden, ist die maximale jährliche Höhe aller Vergütung auf 750 Millionen Euro beschränkt. Im Falle einer Überschreitung wird eine Kürzung der Zuschüsse mit einer vollständigen Nachzahlung in den Folgejahren vorgenommen. Die Beschränkung der Anlagengröße auf maximal
Wärmenutzung
Ziel des „Erneuerbare Energien Wärmegesetzes“ (EEWärmeG /EEWÄRMEG-01 08/) ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien durch verpflichtende Nutzung in Neubauten an der Wärmeerzeugung bis 2020 auf 14 % zu steigern.
1.2 Entwicklung + Prognose
Erneuerbare Energien
Die Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland ist in Abbildung 1 dargestellt. In der linken Hälfte ist die Historie von 1990 bis 2008 abgebildet. Ersichtlich sind der Anstieg der Stromlast, die verhältnismäßig gleichförmige Entwicklung der fossilen Energienutzung und der Anstieg der Erneuerbaren Energie auf über 14 % in 2008. Damit ist deren politisches Ziel von 30 % für 2020 schon fast zur Hälfte erreicht. Berücksichtigt man den Kernenergieausstieg und die Ergebnisse der Szenarien der vom Bundesministerium für Umwelt beauftragten Leitstudie
Abbildung 1: Stromerzeugung in Deutschland /BMWI-01 09/, /DLR-01 08/
Bei einer detaillierten Betrachtung der Entwicklung der einzelnen erneuerbaren Energiequellen zeigt sich eine bemerkenswerte Steigerung (Abbildung 2). Aus den historischen Werten der letzten Jahre lässt sich die Wirksamkeit der politischen Fördermaßnahmen ableiten. Zwar wird gemäß der Leitstudie von leicht gedämpften Zuwachsraten ausgegangen, dennoch erscheint der Ausbau sehr ambitioniert.
Abbildung 2: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien /BMWI-01 09/, /DLR-01 08/
Kraftwärmekopplung
Laut /IEKP-01 07/ beläuft sich der KWK-Anteil in Deutschland auf ca. 12,5 %. Er setzt sich aus Erzeugungen der öffentlichen Versorgung (Fern- und Nahwärme), der industriellen KWK und der gebäudeintegrierten Anlagen zusammen. Die Entwicklung der Fernwärme ist durch moderate Zuwächse gekennzeichnet: die Stromerzeugung aus diesen Anlagen stieg im Zeitraum von 1999 bis 2006 um 12 % auf 37,3 TWh /AGFW-01 07/. Die Stromerzeugung der bis 2008 förderfähigen KWK-Anlagen wird vom BDEW veröffentlicht. Allerdings lässt sich bedingt durch die Altanlagen, die zunehmend ihren Förderanspruch verlieren, kein einheitlicher Trend ablesen.
Das KWK-Gesetz bietet in der aktuellen Fassung nur bis 2013 einen Anreiz zu Neuinvestitionen. Das BMU geht davon aus, dass ca. 37 % des erforderlichen Zubaus durch das KWKG angestoßen wird. Die restlichen 63 % müssen durch andere instrumentelle Anreize erreicht werden./BMU-08 08/
Neben dem KWKG beeinflusst das EEWärmeG den Ausbau der Kraftwärmekopplung. Darin ist eine Nutzungspflicht regenerativer oder hocheffizienter Wärmeerzeuger für Neubauten vorgeschrieben, sofern nicht definierte EnEV-Standards erreicht werden.
1.3 Diskussion
Kritik an den politischen Weichenstellungen gibt es von Betroffenen beider Lager: Während Umweltschützern und Anhängern Erneuerbarer Erzeugungsanlagen die Ziele und die Förderung nicht weit genug gehen, mahnen Verfechter konventioneller Versorgungsstrukturen die hohen Kosten und wirkungslosen Methoden an. Im Folgenden werden die positiven und negativen Aspekte der gesetzlichen Förderung im Einzelnen erörtert.
Effektivität der Energiepolitik
Unbestreitbar sind die Fördergesetze sehr wirkungsvoll in dem Sinne, dass der Ausbau der subventionierten Anlagen schneller voranschreitet als beim Gesetzesentwurf erwartet wurde. Diese beeindruckende Entwicklung hatte eine Korrektur der Gesetze zur Folge, um unkalkulierbare Umlagenhöhen zu vermeiden. Die installierte Leistung, die Stromerzeugung, die Kosten sowie die CO2-Einsparungen sind gut dokumentiert /BMU-07 08/. Strittig ist hingegen, welche alternativen Fördermechanismen bei günstigeren Vermeidungskosten gewirkt hätten.
Konkurrierende Ziele
Einige Kohärenzfragen zwischen Energieträgern und Technologien werden in verschiedenen Gesetzen des IEKP nicht beachtet. Beispielhaft sei der Widerspruch zwischen einem Ausbau der KWK und gleichzeitiger wärmetechnischer Sanierung genannt. Letztere senkt den Wärmebedarf und reduziert damit das Potenzial KWK-betriebener Wärmenetze. /FFE-05 09/
Netzintegration
Auch wenn in den vergangenen 15 Jahren eine Versechsfachung der regenerativen Stromerzeugung möglich war, lässt sich dieser Trend nicht beliebig fortschreiben. In Deutschland stößt man zunehmend an Grenzen der elektrizitätswirtschaftlichen Integration in das allgemeine Netz. Für das Übertragungsnetz sind Erweiterungen der Kapazität erforderlich /DENA-01 05/, die Verteilnetze müssen mit steigender Dezentralität neue Situationen der Lastumkehr bewältigen. Darüber hinaus treten erhöhte Anforderungen an den Kraftwerkspark auf, die Bereithaltung der Regel- und Reserveenergie steigt. Die Kraftwerke werden häufiger in Teillast betrieben und müssen eine höhere Anzahl an Startvorgängen leisten, wodurch die Wirtschaftlichkeit und die Lebensdauer dieser Anlagen zurückgehen. Möglichkeiten zur Beherrschung von Stromüberangeboten in Form von elektrischen Speichern, Stromexporten oder zuschaltbaren Lasten werden verstärkt nachgefragt werden
Kosten
Die Kosten der Förderung der Erneuerbaren Energien werden über ein Umlageverfahren auf die Stromverbraucher umgelegt, wobei stromintensive Betriebe aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit Zugeständnisse erhalten. Die EEG-Kosten betrugen 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2000 und bedeuteten eine Umlage von 0,2 ct/kWh. In 2007 beliefen sich die Kosten auf 4,3 Mrd. Euro, die Umlage erreicht
Gesellschaftliche Aspekte
Erneuerbare Energien haben in der breiten Bevölkerung ein überaus positives Image. Sie werden verbunden mit der Erwartung, unbegrenzt mit kostenloser Energie versorgt zu werden. Dies stimmt nur bedingt: schließlich ist die Bereitstellung der Technologien meist deutlich aufwändiger als konventionelle Lösungen. Um das positive Image der Erneuerbaren Energien konstruktiv zu nutzen und nicht aufs Spiel zu setzen, ist es wichtig, diese kontrolliert und mit System einzuführen. Anderenfalls riskiert man (wie im Falle der Wärmepumpe in den siebziger Jahren), dass unausgereifte oder noch zu teure Technologie auf den Markt kommt und den potentiellen Nutzer auf Dauer verprellt.
Die Behauptung der Sachverständigen, dass mit gleichem Budget durch die gezielte Förderung der Maßnahmen mit den niedrigsten Vermeidungskosten wesentlich mehr Treibhausgase reduziert werden könnten, ist sicherlich richtig. Allerdings dürfen in diesem Zusammenhang die gesellschaftlichen Aspekte nicht vernachlässigt werden, welche sich in der Akzeptanz einzelner Energieträger und in der Bereitschaft der Bürger politische Entscheidungen mit zu tragen, zeigt. Durch die „Privatisierung“ des Klimaschutzes in Form von kleinen Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen mit Bürgerbeteiligung wurde eine Sensibilisierung der Bevölkerung erreicht und damit vermutlich ein größeres Budget erschlossen als dies durch einen staatlich verordneten Klimaschutz möglich gewesen wäre. Die aus wissenschaftlicher Sicht günstigeren Treibhausgasvermeidungsstrategien (beispielsweise Effizienzsteigerung in fossilen Kraftwerken oder ausschließliche Förderung der Windkraft) wären politisch nur schwer vermittelbar gewesen.
Wechselwirkungen mit dem Emissionshandel
Im deutschen Zuteilungsgesetz /ZUG-01 07/ wird die Menge der Treibhausgase festgelegt, die während der Zuteilungsperiode emittiert werden dürfen. Ein Teil der Emissionen werden durch Zertifikate abgebildet, die auf Marktplätzen gehandelt werden und von den größeren Einzelemittenten entsprechend ihrer jährlichen Emissionen vorgelegt werden müssen. Die Zertifikate wurden in der Vergangenheit größtenteils kostenlos zugeteilt, in Zukunft ist zunehmend die Beschaffung über Auktionen geplant. Der Emissionshandel erstreckt sich auf Energieerzeuger und energieintensive Industriebetriebe. Kritik wird an der Anwendung zweier Mechanismen, den Emissionshandel und die Fördergesetze EEG und KWKG, mit der identischen Zielsetzung laut. Die Emissionen der am Handel teilnehmenden Emittenten werden auf die Anzahl der verfügbaren Zertifikate beschränkt. Der Anreiz, Emissionen zu vermeiden, spiegelt sich in den Zertifikatspreisen wider und entwickelt sich nach den Regeln des Marktes. Werden aufgrund anderer Förderprogramme regenerative Kraftwerke errichtet, sinken die durch fossile Kraftwerke zu deckende Stromlast und folglich die Preise und Anreize im Zertifikatehandel. Weiterhin werden die Anreize durch eine Verlagerung der Emissionen in Bereiche, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, wie beispielsweise Importe energieintensiver Produkte oder Energieerzeugung in Kleinkraftwerken, gesenkt.
Ein globaler und alle Bereiche umfassender Emissionshandel wäre sicher eine gute Lösung, jedoch lässt sich dies in absehbarer Zukunft aus politischen und strukturellen Gründen nicht realisieren. Da der gegenwärtige in Deutschland implementierte Emissionshandel Kleinkraftwerke und damit die meisten erneuerbaren Erzeuger nicht erfasst, hat das zusätzliche Anreizprogramm über das KWK- und Erneuerbare Energien-Gesetz seine Berechtigung.
Technik- und Marktentwicklung
Zur Technikentwicklung und Markteinführung Erneuerbarer Energien trägt in Deutschland das Erneuerbare Energien Gesetz /EEG 01 08/ ganz wesentlich bei. Es schafft einen Markt für vergleichsweise teure Techniken zur Stromerzeugung. Durch die Orientierung der Förderhöhe an den jeweiligen Gestehungskosten – und nicht am Marktpreis – führt dieses Instrument zu einer speziellen Technologieförderung. Die Anlagenpreise beispielsweise für Photovoltaikmodule sind in den letzten Jahren deutlich gesunken.
Technologieneutralität
Ein Kritikpunkt an der Einspeisevergütung ist, dass der Staat festlegt, in welchem Umfang ausgewählte Technologien gefördert werden. Gerade die vergleichsweise hohe Förderung der Photovoltaik mit rund 43 ct/kWh (bis 2008 44,4 ct/kWh) gegenüber der Onshore-Windkraft mit ca.
Alternative Förderkonzepte
In Europa werden verschiedene Fördermodelle angewandt, die das Erreichen der nationalen Ausbauziele gewährleisten sollen. Die verschiedenen Modelle und deren Effektivität wurden in
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Verschiedene Fördermodelle für Erneuerbare Energien
2 Stromerzeugungstechnologien
Die im IEKP im Wesentlichen geförderten Erzeugungstechnologien basieren auf Biomasse, Windenergie, Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung.
Biomasse
Der Anteil von Biomasse an der Bruttostromerzeugung in Deutschland belief sich 2008 auf ca. 3,6 % /BMWI-01 09/. Dieser soll durch unterschiedliche Maßnahmen des IEKP bis 2020 deutlich erhöht werden. Die Herausforderung besteht darin, die in der Region verfügbaren Rohstoffe mit technisch ausgereiften und wirtschaftlichen Technologien zu verbinden. Das größte Risiko für den Energieerzeuger stellt dabei die Rohstoffpreisentwicklung dar, zumal diese nicht allein vom Energiemarkt abhängt, sondern auch durch den Nahrungsmittelmarkt beeinflusst wird. Das nationale Biogaspotenzial wird auf 40 TWhBr geschätzt /FFE 07/. Eine Obergrenze des nationalen Waldholzpotenzials liegt bei ca. 100 TWhBr /MANTAU-01 04/. Die Technologie zur effektiven und vielfältigen Nutzung von Biomasse ist verfügbar. Sofern die Produktionsstätte der Biomasse und der Ort des energetischen Einsatzes nicht zu weit auseinander liegen, kann aufgrund ihrer CO2-Neutralität mit einem erheblichen Einsparpotenzial an Treibhausgasen gerechnet werden.
Windenergie
Die Möglichkeiten zur Nutzung von Windenergie bestehen einerseits aus dem Ausschöpfen des ländlichen Potenzials und andererseits der Beteiligung an Offshore-Windparks. Windkraftanlagen stellen technisch ausgereifte Möglichkeiten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen dar. Ein Nachteil der Windenergie ist die zeitliche Schwankung der Energiebereitstellung. Die von vielen Menschen empfundene Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und die Lärmbelästigung sind weitere Nachteile. Für die Windkraft sprechen die geringen CO2-Emissionen und die vergleichsweise geringen Stromgestehungskosten.
Derzeit sind in Deutschland Windanlagen mit einer Leistung von 22,2 GW und einem jährlichen Ertrag von 39,5 TWh onshore installiert /BMU-02 08/. Auf Grund der staatlichen Förderungen nach dem EEG sind auf dem Festland bereits viele Anlagen installiert. Offshore ist zurzeit noch keine Anlage in Betrieb. Prognosen geben für Windenergieanlagen im Jahr 2020 eine Erzeugung von ca. 90 TWh /DLR-01 08/ an.
Photovoltaik
Aufgrund der Förderung durch das EEG verzeichnete die Photovoltaik in den letzten Jahren in Deutschland einen starken Aufschwung. Die derzeit in Deutschland installierte Gesamtleistung beträgt 3,8 GW mit einem jährlichen Ertrag von
Die Investitionskosten für Photovoltaik liegen zurzeit bei ca. 3.500 - 4.500 €/kW für Anlagen von etwa 10 - 100 kW. Strom aus Photovoltaik weist derzeit, bei einer Kapitalverzinsung von 6 %/a, Gestehungskosten von ca. 40 ct/kWh auf
Kraftwärmekopplung
Im Jahr 2004 waren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 12.000 KWK-Anlagen in Betrieb. Davon wurden 8.500 dem Bereich Mikro-KWK zugeordnet, der Rest entfiel auf Fern- und Nahwärme. Ende 2004 betrug die gesamte erzeugte elektrische Energie 61 TWh bei einer gleichzeitigen Abgabe von 126 TWh Wärme /BKWK 05/.
Um Energieerzeugungssysteme unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bestmöglich integrieren zu können, muss die Bedarfsstruktur bestimmt werden. Hierzu ist ein Energienutzungsplan (Energiekonzept) zu entwickeln, welcher den Ist-Zustand des Wärme- und Stromverbrauches in dem betrachteten Gebiet widerspiegelt.
3 Fazit
Auch wenn die Frage, wie hoch der anthropogene Anteil am weltweiten Klimawandel ausfällt, immer kontrovers diskutiert werden wird, besteht die Notwendigkeit unsere Energieressourcen zukünftig rationeller einzusetzen und damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Trotz weit reichender internationaler Vereinbarungen sind die weltweiten CO2-Emissionen kontinuierlich gestiegen und lagen 2007 um
Um diesem Trend entgegenzuwirken, will die EU und vor allem Deutschland Vorreiter in Sachen Klimaschutz sein. Minimalziel ist die Einhaltung der Kyoto-Kriterien, die für Deutschland eine CO2-Reduktion von 21 % und EU-weit von 8 % bis 2020 gegenüber 1990 vorgeben. Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, diese Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz auszubauen.
Die wesentlichen Beiträge sollen durch den Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft, durch Kraftwärmekopplung und einen reduzierten Wärmebedarf der Gebäude geleistet werden. Zur Zielerreichung wurde die Förderung durch garantierte Einspeisevergütungen beschlossen, um regenerative Energieerzeugung trotz hoher Gestehungskosten rentabel werden zu lassen. Die Idee ist, durch Förderung eines breiten Spektrums erneuerbarer Energien die technologische Entwicklung voranzutreiben. Durch Technologieverbesserungen und sinkende Produktionskosten soll umweltfreundliche Energieerzeugung in ferner Zukunft ohne Subventionen wirtschaftlich durchführbar sein.
Die Maßnahmen im Rahmen des IEKP zielen in die richtige Richtung, sind aber durchaus auch kritisch zu sehen. Wie bereits in Kapitel 1 diskutiert, wurden etwa die Wechselwirkungen mit dem EU-weiten Emissionshandel nicht berücksichtigt. In der derzeitigen Ausgestaltung ist damit zu rechnen, dass CO2-Reduktionen im Bereich der Energiewirtschaft durch frei werdende Zertifikate zu Emissionsverlagerungen in den Bereich Industrie oder in andere Länder führen. Zudem werden die Emissionen, die bei der Fertigung und Entsorgung von Energieerzeugungsanlagen entstehen, vom aktuellen Emissionshandel nicht erfasst. Dieser Anteil der „grauen Emissionen“ ist für einzelne regenerative Technologien wie Photovoltaik besonders hoch.
Grundsätzlich verursachen die Maßnahmen des IEKP erhebliche Kosten. Hierbei stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die investierten Mittel nicht an anderer Stelle effektiver eingesetzt werden könnten. Der Klimawandel ist ein globales Problem, durch CO2-Ausgleichsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern könnten die gleichen Einsparungen teilweise weitaus kostengünstiger erzielt werden als in Deutschland. Aber auch innerhalb Deutschlands muss hinterfragt werden, ob Klimapolitik nicht effizienter über einen alle Bereiche umfassenden Emissionshandel betrieben werden könnte als über eine zusätzliche Förderung ausgewählter Energieerzeugungstechnologien.
Kritisch ist ferner zu sehen, dass es sich beim IEKP um eine Sammlung mehrerer Einzelmaßnahmen handelt, deren Zielsetzungen teilweise konkurrieren. So steht das Ziel einer Steigerung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf
4 Literaturverzeichnis
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ZUG-01 07 | Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) - Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012. Berlin: Bundesrepublik Deutschland, 2007 |
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Michael Steck, Dipl.-Volksw. Jochen Habermann