22.11.2019

Zusätzlicher 1000-Meter-Mindestabstand zu Siedlungen reduziert Windkraftpotenzial um bis zu 26 %

Um die Klimaziele zu erreichen, muss im Bereich der Erneuerbaren Energien vor allem die Windenergie stark ausgebaut werden, denn diese hat das größte technische Potenzial zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.

Die in einem aktuellen Gesetzesentwurf der CDU geplante 1.000-Meter-Abstandsregelung zu Siedlungen, insbesondere die Annahme, dass mit einer Wohnsiedlung bereits eine Ansammlung von 5 Häusern gemeint ist, würde das Ziel, bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Strombedarfs über Erneuerbare Energien zu decken, erheblich erschweren. Es würde sich nicht nur das Flächenpotenzial verringern, sondern auch bereits installierte Anlagen wären betroffen.

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat anhand ihres Regionenmodells FREM und des darin enthaltenen Windszenariotools ermittelt, dass der laut Gesetzesentwurf geplante zusätzliche Mindestabstand von 1.000 Metern zu kleineren Siedlungen eine erhebliche Reduzierung des Windkraftpotenzials zur Konsequenz hätte.

Nach einer aktuellen Auswertung der FfE stehen heute 50 % der Windenergieanlagen weniger als 1.000 m von der nächsten Siedlung mit mind. 3 – 6 Einwohnern entfernt und wären damit durch diese Regelung direkt betroffen.

Das ausgewiesene Flächenpotenzial für Windenergie würde sich mit der neuen Abstandsregelung um 20 %, im Süden des Landes sogar um 30 % reduzieren. Dabei nimmt das Potenzial in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ab. In den Stadtstaaten und Sachsen reduziert sich das Potenzial um 70 bis 90 %. In den Flächenstaaten um 10 bis 35 %. Im Süden Deutschland mit ohnehin sehr ungünstigen Bedingungen würde sich das Windkraftpotenzial weiter verschlechtern.

Nachfolgend ist das Potenzial in allen von der Raumplanung ausgewiesenen bzw. im Entwurf befindlichen Flächen dargestellt.

Abbildung: Potenzial in ausgewiesenen Flächen unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Abstands zu Siedlungen. Angaben in GW.
Abbildung: Windkraftpotenzial unter Berücksichtigung der 1.000 Meter Abstandsregelung für Deutschland
Abbildung: Windkraftpotenzial unter Berücksichtigung der 1.000 Meter Abstandsregelung für Süddeutschland