Energieaudit, EnEfG & neue Schwellenwerte: Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen
Wie ändern sich die Pflichten für Ihr Unternehmen?
Mit dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED III) rückt eine wesentliche Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland näher. Ziel ist die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.
Im Zuge dessen werden insbesondere das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sowie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) angepasst. Zentrale Neuerung ist die Umstellung der maßgeblichen Schwellenwerte – weg von Unternehmensgrößen hin zum tatsächlichen Energieverbrauch.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen kompakt zusammengefasst.
EDL-G: Energieauditpflicht künftig verbrauchsabhängig
Bislang waren ausschließlich große Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) waren grundsätzlich ausgenommen.
Mit der Novellierung entfällt dieses KMU-Privileg. Entscheidend ist künftig der tatsächliche Energieverbrauch:
- Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh durchschnittlichem jährlichen Endenergieverbrauch werden auditpflichtig – unabhängig von ihrer Größe.
- Der Schwellenwert basiert auf dem Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
- Für erstmals betroffene Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 11. Oktober 2026.
Die regulatorische Aufmerksamkeit verschiebt sich damit deutlich in Richtung energieintensiver mittelständischer Unternehmen. Ausgenommen sind Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem.
Praxisperspektive:
Unsere Auswertungen aus 57 durchgeführten Energieaudits zeigen, dass identifizierte Maßnahmen im Median ca. 6 % Endenergieeinsparung ermöglichen. Energieaudits sind damit nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern bieten konkret wirtschaftliches Nutzenpotenzial.
EnEfG: Anpassung der Pflicht zur Einführung von Managementsystemen
Auch im EnEfG werden die Schwellenwerte deutlich angepasst:
- Neue Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 bzw. EMAS) ab 23,6 GWh jährlichem Endenergieverbrauch
- Damit erfolgt eine signifikante Anhebung des bisherigen Schwellenwerts (7,5 GWh)
Folge:
Die Anzahl der verpflichteten Unternehmen reduziert sich, wobei gleichzeitig eine stärkere Fokussierung auf besonders energieintensive Betriebe erfolgt.
EnEfG: Veröffentlichung von Umsetzungspläne
Neben der Auditpflicht wird auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen angepasst:
- Schwellenwert künftig: 2,77 GWh (anstatt bisher 2,5 GWh)
- Anpassung erfolgt zur Harmonisierung mit der Auditpflicht
- Verpflichtung gilt für Unternehmen zwischen 2,77 GWh und 23,6 GWh
Kernanforderung:
- Für alle als wirtschaftlich identifizierten Energieeinsparmaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Audit Umsetzungspläne erstellt und veröffentlicht werden.
Ausnahme:
Unternehmen mit einem Verbrauch über 23,6 GWh (mit Managementsystempflicht) sind hiervon befreit.
Übersicht der zukünftigen Verpflichtungen
Hinweis zu Fördermöglichkeiten:
Aktuell steht für Energieaudits für KMU noch ein Förderprogramm (BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247) zur Verfügung. Im Zuge der anstehenden Novellierung ist jedoch davon auszugehen, dass diese Förderung auslaufen wird. Unternehmen sollten daher prüfen, bestehende Fördermöglichkeiten kurzfristig zu nutzen – wir unterstützen gerne.
Unterstützung durch die FfE
Die FfE verfügt über umfassende Erfahrung in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im industriellen Umfeld:
- Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1, Effizienz- und Abwärmepotenzialanalysen etc.
- Begleitung bei der Einführung und Aufrechterhaltung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001
- Erstellung und Bewertung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen
Unser Anspruch ist ein klarer Praxisfokus:
Wir verbinden regulatorische Anforderungen mit konkreten wirtschaftlichen Potenzialen und unterstützen Unternehmen bei einer effizienten und zielgerichteten Umsetzung.
Gerne klären wir gemeinsam in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Verpflichtungen konkret für Ihr Unternehmen relevant sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Weitere Informationen