Infografik: Wie funktioniert die EEG-Umlage?
Die Betreiber von erneuerbaren Energien bekommen in Deutschland eine festzugesicherte Vergütung pro kWh produziertem Strom. Falls diese Vergütung oberhalb der aktuellen Preise an der Strombörse liegt, wird den Betreibern von erneuerbaren Energien der Differenzbetrag (zugesicherte Vergütung – aktueller Börsenpreis) von den Übertragungsnetzbetreibern erstattet. Die Übertragungsnetzbetreiber wiederum legen diese Erstattung auf die Stromkunden in Deutschland um 1. Die Stromkunden zahlen also die EEG-Umlage 2 mit der die Übertragungsnetzbetreiber den Betreibern von erneuerbaren Energien die Differenz (zugesicherte Vergütung – aktueller Börsenpreis) erstatten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland. Ein wichtiger Pfeiler dieser Förderung ist die EEG-Umlage, mit der den Betreibern von erneuerbaren Energien feste Vergütungen zugesichert werden. In der Vergangenheit waren diese Vergütungen deutlich höher als die Preise, die sich an der Strombörse erzielen ließe. Die zugesicherte Vergütung für die Anlagenbetreiber wird für 20 Jahre gewährt, was dazu geführt hat, dass jährlich die Anlagenbetreiber Vergütungen in Summe von 22 bis 26 Mrd. € erhalten. Für die Stromverbraucher bedeutet dies eine EEG-Umlage von 6,76 ct/kWh im Jahr 2020. Die Abrechnungen der Finanzströme der einzelnen Akteure erfolgt über das so genannte EEG-Konto.
Aktuell liegen die zugesicherten Vergütungen für viele neue Anlagen im Rahmen der Auktionen im Bereich der zukünftig zu erwartenden Börsenpreise, sodass diese Vergütungen mehr die Planungssicherheit der Investoren erhöhen (feste Einnahmen, auch wenn der Strompreis fallen sollte), als die zu erwartende Gewinnmarge der Anlagenbetreiber erhöhen. Dies bedeutet, dass neue EEG-Anlagen das EEG-Konto nur sehr geringfügig belasten werden.
Die wichtigsten Informationen zu EEG-Umlage sind in unserer Infografik zusammengefasst:
Weitere Informationen:
Literatur:
(*1) Sonderreglungen gibt es für sogenannte stromintensive Unternehmen, Eigenverbrauch und Schienenbahnen