| Landesgartenschau in Neumarkt 1998 - Messungen |
Durchführung eines begleitenden Messkonzepts für das Niedrigenergiehaus auf der Landesgartenschau in NeumarktKurzzusammenfassung/AbstractAls ein Ausstellungsstück der Landesgartenschau in Neumarkt wurde ein Niedrigenergiehaus vorgestellt, das im Anschluss als Wohnhaus genutzt werden soll. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der während der Ausstellung in teilweise halbfertigem Zustand für die Besucher zugänglich war. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass selbst im modernen Niedrigenergiehaus Einsparpotenziale schlummern können, die es wert sind entdeckt zu werden, zumal die hier gezeigten Verbesserungsvorschläge nur geringsten Kapitalaufwand fordern. Um ihnen auf die Spur zu kommen, ist in der Regel nur geringer messtechnischer Aufwand vonnöten, der unter Berücksichtung der Einsparungen über die Lebensdauer eines Hauses eine untergeordnete Rolle spielt.
Südansicht des Niedrigenergiehauses der Landesgartenschau in Neumarkt Zielsetzung und MessverfahrenDa das Gebäude während der Landesgartenschau noch nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung unterlag, nicht endgültig fertiggestellt war und darüber hinaus dieser Zeitraum nicht in die Heizperiode gefallen ist, waren praxisnahe Messungen, wie bei- spielsweise des Warmwasserbedarfs oder des Heizwärmebedarfs während der Landesgartenschau nicht sinnvoll. Nach endgültiger Fertigstellung und Bezug des Gebäudes werden nun seit Anfang 1999 diese Bereiche im Rahmen eines Messprogramms untersucht. Im Vordergrund der Messung steht der Energieverbrauch für die Deckung des Heizwärme- und des Warmwasserbedarfs. Das Warmwasser wird hauptsächlich über einen Speicher erwärmt, der von der solarthermischen Anlage und dem Kachelofen aufge- heizt wird. Unterstützend kann das Brauchwarmwasser durch den Gas-Brennwertkessel nachgeheizt werden. Mit Hilfe von Wärmemengenzählern in den einzelnen Heizkreisen soll hierbei die Effizienz des Sonnenkollektors im Zusammenspiel mit dem Brennwertkessel bestimmt werden. Durch Erfassung der von der Photovoltaik-Anlage ins Netz eingespeisten bzw. vom Netz bezogenen elektrischen Energie soll über einen Vergleich mit dem Gesamt-Stromverbrauch des Hauses der Deckungsanteil der Photovoltaik-Anlage ermittelt werden. ErgebnisseDie Messungen bestätigten den erwartungsgemäß niedrigen Energiebedarf des Hauses. Er unterschreitet die Wärmeschutz-Verordnung1995 um rund 45% und übertrifft somit deutlich den Grenzwert der Energieeinspar-Verordnung 2000. Somit kann von einer gut ausgeführten Bausubstanz mit vernünftiger Dämmung ausgegangen werden. Dennoch ergab diese Untersuchung weitere Möglichkeiten zur Verringerung des Energiebedarfs. Die unten aufgeführten Empfehlungen basieren auf den ermittelten Daten, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen ohne bzw. mit nur geringem Kapitalaufwand gelegt wurde. Wie groß die Einsparmöglichkeiten tatsächlich sind, bzw. welche nachteiligen Nebeneffekte sich durch die aufgeführten Maßnahmen ergeben können, konnte im Rahmen dieser Analyse nicht untersucht werden.
Anhand der Daten zur Photovoltaik-Anlage konnte festgestellt werden, dass nur der Teil des Stromes ins Netz eingespeist wird, der nicht im Haus benötigt wird. Daher ergeben sich auch nur sehr geringe Einspeisemengen. Es sollte überprüft werden, ob diese Anlage unter Berücksichtigung der Novellierung des Stromeinspeisegesetzes (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in den Genuss einer Einspeisevergütung von 99 Pf pro erzeugter kWh (im Gegensatz zu im Saldo nicht-benötigter kWh) kommen kann.
Diese Untersuchungen zeigen, dass selbst im modernen Niedrigenergiehaus Einsparpotenziale schlummern, die es wert sind entdeckt zu werden, zumal die hier gezeigten Verbesserungsvorschläge nur geringsten Kapitalaufwand zur Behebung erfordern. Um sie zu entdecken, ist in der Regel nur geringer messtechnischer Aufwand vonnöten, der unter Berücksichtung der Einsparungen über die Lebensdauer eines Hauses eine untergeordnete Rolle spielt. Auftraggeber: Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Stadt Neumarkt |
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