| Technisch-Wirtschaftliche Verflechtung |
ZusammenfassungKommunen entschließen sich derzeit vermehrt, bei ihren unternehmerischen Beteiligungen von dem Instrument der "körperschaftssteuerlichen Organschaft" Gebrauch zu machen. Dies bedeutet (vereinfacht), dass z.B. Stadtwerke und städtische Betriebsgesellschaften unter der Voraussetzung einer nachweislichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung steuerlich gemeinsam veranlagt werden können. Dies führt u.U. zu erheblichen steuerlichen Entlastungen, da z.B. Gewinne der Stadtwerke mit Verlusten der Betriebsgesellschaften verrechnet werden können. Eine Möglichkeit des Nachweises einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung bietet der gemeinsame Betrieb von KWK-Anlagen durch Stadtwerke und Stadtbetriebe. Im Rahmen eines kürzlich abgeschlossenen Projekts wurde in unserem Haus ein Gutachten nach VDI 2067, das zum Nachweis der technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zur Vorlage beim Finanzamt erforderlich ist, erstellt.
FfE e.V. und enwikon GmbH können entsprechende Gutachten zum Nachweis einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung anbieten. Auftraggeber: RWE Plus |





