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Für die ganzheitliche energetische Bewertung eines Gutes müssen alle Energieaufwendungen berücksichtigt werden, die diesem auf die gesamte Lebensdauer gesehen zuzuordnen sind. Ein Instrument stellt hierzu der kumulierte Energieaufwand (KEA) dar, der nach VDI-Richtlinie 4600 wie folgt definiert ist: Der KEA gibt die Gesamtheit des primärenergetischen Aufwandes an, der im Zusammenhang mit der Herstellung, Nutzung und Beseitigung eines ökonomischen Gutes entsteht bzw. diesem ursächlich zugewiesen werden kann. Hierin eingeschlossen sind sowohl Aufwendungen für die Herstellung, Nutzung und Entsorgung sowie sämtliche Vorketten auf den verschiedenen Produktionsstufen. Beispiele für die Methodik der ganzheitlichen Bewertung sind:
Projekt-Beispiele:
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